284

Man  wolle  zwar  Niemanden  zur  Annahme  irgend  einer  Meinung
  zwingen,  aber  der  Kurfuͤrst  koͤnne  doch  auch  nicht  zugeben,
  daß  durch  Ausstreuung  böser  Meinungen  Unruhen  erregt
  werden.  Solchen  soll  also  das  Land  untersagt  werden.
und  wenn  etwa  Manche  vom  Volk  sich  gar  nicht  überzeugen
lassen  wollten,  diesen  so,  daß  sie  bequem  hinwegziehen  und
vorher  das  Ihrige  verkaufen  könnten.  Wegen  der  Mönche
und  Nonnen  wurden  auch  die  vortrefflichsten  Anstalten  gemacht:
  das  Betteln  aufgehoben,  und  ihnen  gewisser  Lebens-Unterhalt
  angewiesen.  Ein  merkwürdiges  Beispiel  von  dem
ganzen  Verfahren  ist  das  Betragen  bei  der  Visikation  in  der
Stadt  Altenburg.  Noch  waren  in  der  ganzen  Stadt  hoͤchstens
  zehn  Bürger,  die  sich  nicht  zu  der  evangelischen  Lehre
bekannten,  und  die  überdieß  sehr  trotzig  und  unruhig  waren;
dennoch  wurden  sse  nicht  hinweggetrieben,  sondern  man  überließ
  es  der  Zeit,  daß  sie  vielleicht  doch  nach  und  nach  zur
Erkenntniß  der  Wahrheit  kommen  würden.  So  wurden,  wie
Seckendorff  9)  aus  Archival-Akten  erzählt,  an  manchen  Orten
oft  noch  manche  Einzelne  geduldet,  welche  der  neuen  Lehre
sich  durchaus  nicht  unterwerfen  wollten.

Man  kann  sich  zwar  leicht  vorstelken,  daß  dieses  nicht
in  allen  Ländern  und  nicht  immer  auch  in  nachfolgenden  Zeiten
  der  Gang  der  Reformation  seyn  konnte,  denn  die  Gesinnungen
  der  Regenten  waren  zu  sehr  verschieden;  ein  Heinrich
  VIII.,  der  in  seiner  ganzen  übrigen  Regierung  an  den
unerbittlichsten  Despotismus  gewöhnt  war,  rechnete  es  zu  seiner
  kdniglichen  Hoheit,  daß  er  seinen  Unterthanen  zu  glauben
  befehlen  könne,  was  er  wolle.  Es  war  auch  kein
Wunder,  wenn  hie  und  da  nicht  aller  Religionszwang,  oder
vielmehr  nicht  stärkere  Maßregeln  vermieden  wurden,  denn  die

%  Hlist.  Lulher.  pag.  104.