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haben,  durch  Benützung  dieser  inneren  Unruhen  endlich  beiden
Theilen  das  Joch  aufzulegen,  und  wenn  etwa  je  manchmal
etwas  von  wahrem  Religionseifer  sich  einmischte,  so  war  es
zum  Theil  Werk  der  spanischen  Räthe,  welche  Karl  in  seinem
Gefolge  hatte.  Nach  dieser  ganzen  Sitnation  zu  urtheilen,
konnten  die  Protestanten  unmöglich  hoffen,  etwas  mit  Liebe
zu  erhalten;  den  Kaiser  oder  seinen  Bruder,  den  roͤmischen  König,
  mußte  äußerstes  Bedürfniß  zwingen,  wenn  si  ĩe  etwas  gestatten
  sollten,  oder  war,  es  Gewalt  der  Waffen,  welche  ihnen
den  natürlichen  Genuß  ihrer  Freiheitsrechte  verschaffen  mußte.

Der  erste  bezeichnendere  Schritt  für  eine  gesetzmäßige
  Etablirung  der  neuen  Religion  in  Deutschland
  war  im  Nürnbergischen  Frieden  vom  Jahr
4552.  Die  Protestanten  hatten  nach  dem  harten  Schluß  des
Augsburger  Reichstags  angefangen,  sich  lebhafter  um  Vertheidigung
  ihrer  Rechte  umzusehen.  Karl  hatte  auf  diesem  Reichstag
  dem  Kurfürsten  von  Sachsen  sogar  die  Belehnung  abgeschlagen;
  es  schien  unmdglich  zu  seyn,  billige  Vedingungen
zu  erhalten.  Sie  kamen  also  gleich  zu  Ende  des  Jahres  1550
zu  Smalkalden  zusammen,  um  hier  ein  Bündniß  zu
machen,  und  da  sich  auch  der  Kaiser  mit  den  katholischen
Ständen  verband,  so  schlossen  diese  eine  noch  genauere  Allianz.
  Der  Augenblick  schien  ganz  nahe  zu  seyn,  wo  in  offener
  Schlacht  entschieden  werden  sollte,  wessen  Forderungen
künftig  gelten  sollten.  Damit  war  nun  freilich  jetzt  weder
dem  Kaiser,  noch  dem  roͤmischen  Koͤnige  gedient,  diese  gaben
sich  also  näher,  und  1532  kommt  die  Nürnberger  Konvention
  auf  folgende  Bedingungen  zu  Stande:

a)  Der  Wormser  und  Augsburger  Reichstagsschluß  sollte
suspendirt  seyn,  und  die  Freunde  der  neuen  Religion  sollten
auf  dem  einmal  betretenen  Wege  bleiben,  bis

Spittler's  sämmtliche  Werke.  X.  Bö.  109