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Gleich  bei  der  ersten  Kirchen-Ordnung,  welche  eine  der
protestantischen  Kirchen  verfaßte,  kann  man  deutlich  sehen,
welche  Muͤhe  es  kostete,  so  ein  Werk  zu  Stande  zu  bringen.
Die  erste  preußische  Kirchen-Ordnung  erschien  im  Jahr  1526,
aufgesetzt  vom  Sameländischen  und  Pomesanischen  Bischofe,  von
den  übrigen  Prälaten  und  Landständen  gebilligt,  und  so  erschien
  sie  unter  dem  voranstehenden  Namen  dieser  Bischöfe.  Sie
enthält  gar  keine  Glaubensartikel,  sondern  handelt  von  nichts,  als
den  Kirchengebräuchen.  Im  Jahre  1530  erschien  schon  die
zweite,  wieder  von  ein  paar  Bischöfen  verfaßt,  mit  einigen
Veränderungen,  von  denen  die  wichtigste  war,  daß  nun  auch
Glaubensartikel  beigefügt  wurden.  4544  erfolgte  die  dritte
Ausgabe,  wieder  bedeutend  verändert:  und  endlich  4558  ließ
der  Herzog  eine  Kirchen-Ordnung  unter  seinem  Namen  publiciren.
  Auch  diese  hatte  keinen  Bestand,  sondern  diejenige,
welche  endlich  blieb,  erschien  im  Jahr  1567.  Es  war  besonders
  in  der  zweiten  Hälfte  des  sechzehnten  Jahrhunderts  deßwegen
  so  schwer,  eine  Kirchen-Ordnung  zu  treffen,  welche  den
Predigern  allgemein  anständig  war,  weil  die  Erbitterung  gegen
  Alles,  was  den  Reformirten  ein  wenig  günstig  zu  seyn
schien,  so  allgemein  war.  Diese  Erbitterung  erstreckte  sich
nicht  nur  auf  alle  Glaubenssachen,  sondern  auch  auf  Kirchengebräuche;
  dem  strengeren  Lutheraner  war  eine  Kirchen-Ceremonie
  nur  desto  lieber,  wenn  sie  von  den  Resormirten  verworsen
  worden  war.

330  ist  die  erste  Epoche  der  Mecklenburgischen
Kirchen-Ordnung.  Auf  Begehren  der  Bürgerschaft  schrieb  der
Rath  in  diesem  Jahre  der  Geistlichkeit  eine  gewisse  Ordnung
in  Lehre  und  Ceremonien  vor;  das  waren  aber  nur  sieben
Artikel  in  Duodez.  Der  Herzog  gab  1540  eine  umständli
chere  Anweisung  heraus,  aber  nur  noch  bloß  von  Kirchen-Ceremonien.
  Endlich  wurde  auch,  besonders  unter  der  Direktion