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Kirchenordnung  sogar  unter  seinem  Titel  Dei  gratia  aus.
Man  war  um  eben  dieser  Gelindigkeit  willen  gar  nicht  mit
ihr  zufrieden;  sie  wurde  Luthern  vor  dem  Abdruck  zur  Korrekkur
  zugeschickt,  und  dieser  war  besonders  über  die  Beibehaltung
  des  Sakraments  unter  einerlei  Gestalt,  über  das  Herumtragen
  des  Venerabile  und  über  das  Sakrament  der  letzten
Oelung  unzufrieden.  Manches  wurde  endlich  auch  nach  Luthers
  Rath  korrigirk.

1542.  In  diesem  Jahr  erschien  zuerst  die  hannöbe,
rische  Ordinatio  ecclesiastica,  besonders  in  ihrem  ersten
Theile  fast  ganz  nach  der  brandenburgischen  eingerichtet.  Der
erste  Theil  enthält  fast  meistens  Dogmatisches  und  nur  wenig
Disciplinarisches.  Die  katechetischen  Predigten,  welche  aus  der
Onolzbachischen  Kirchenordnung  in  die  kurfürsilich  Brandenburgische
  kamen,  werden  mit  der  Erklärung  aus  dem  kleinen
Katechismus  Luthers  wörtlich  wiederholt;  auch  das  Uebrige
dieses  ersten  Theils  ist  mit  einigen  geringen  Abweichungen
aus  der  Vrandenburgischen.  Die  Gemahlin  Erichs,  damals
Vormünderin  ihres  noch  unmündigen  Sohnes,  gab  sie  heraus.
Der  Vorgang  von  Brandenburg  (denn  der  Markgraf  war  ein
Bruder  Elisabeths)  trug  vicl  dazu  bei,  die  Vormünderin  zu
diesem  Entschluß  zu  bestimmen,  und  die  Stände  hatten  sich
kurz  vorher  auf  einem  Landtage  erklärt,  daß  sie  der  neuen
Lehre  treu  bleiben  wollten.  Auch  gebrauchte  Elisabeth  die
Vorsscht,  diese  Verfügung  nur  bis  auf  die  nächst  zu  haltende
Spvnode  gelten  lassen  zu  wollen.  Kraft  dieser  Kirchenordnung
sollten  nirgends  neue  Pfarrer  mehr  gesetzt  werden,  als  welche
von  den  Superintendenten  eraminirt  und  gebilligt  worden.
Im  anderen  Theil,  wo  der  kirchliche  Ritus  gleich  zu  Anfang
festgesetzt  wird,  sagt  Elisabeth,  sie  habe  viele  Gebräuche  bloß
um  der  Schwachen  willen  noch  beibehalten,  und  wolle  nur

Spittler's  sämmtliche  Werte.  X.  Bd.  20