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deutlich  evolvirt,  und  auf  eine  festere  Gründung  des  Kirchenrechts
  angewandt;  aber  Keiner  konnte  es  mit  so  viel  Gelehrsamkeir
  thun,  Keiner  that  es  mit  so  viel  äußerer  Autorität,
als  Pfaff.  Die  Bemühungen,  die  getreunten  evangelischen
Kirchen  zu  vereinigen,  hatten  diesen  Mann,  der  schon  durch
seine  Gelehrsamkeit  sehr  früh  Stern  der  ersten  Größe  geworden
  wäre,  in  kurzer  Zeit  zum  berühmtesten  Theologen  seiner
Periode  gemacht:  sein  Einfluß  und  seine  Verbindung  mit  verschiedenen
  Höfen  und  seine  ganze  äußere  Lage  gaben  seinen
Meinungen  auch  ein  vorzügliches  Ansehen,  und  wahrscheinlich
würden  Thomasius  Meinungen,  wenigstens  in  der  ersten  Periode
  des  achtzehnten  Jahrhunderts,  bis  Philosophie  ganz  aufgewacht
  wäre,  etwas  herrschender  geworden  seyn,  wenn  nicht
ein  Mann  von  gleichen  äußeren  Vortheilen  den  Strom  etwas
mehr  in  sein  rechtes  Bett  geleitet  hätte.

Die  Ideen  nun,  welche  Thomasius  und  Pfaff  doch
noch  nicht  ganz  nach  ihren  feinsien  Theilen  entwickelt  emporgebracht
  haben,  diese  Ideen  haben  unserem  heutigen  protestan
  ischen  Kirchenrechte  seine  Konsisienz  gegeben,
nur  daß,  wie  überhaupt  der  ganze  Geist  des  Zeitalters  vor
Kurzem  noch  dabin  ging,  sorgfältiger  darüber  zu  wachen,
daß  ja  die  Rechte  der  Regenten  nicht  zu  wenig
ausgedehnt  würden,  also  auch  hier  in  der  theoretischen
Entwickelung  und  in  der  Praris  mehr  für  diese,  als  für
Freiheit  der  Kirche  gesorgt  wird.  In  den  neuesten  Zeiten
  gaben  die  theologischen  Streitigkeiten  neue  Veranlassung
  zu  einigen  Entwickelungen  der  wichtigeren
Hauptsätze  des  Kirchenrechts,  nur  nicht  solcher,
welche  zunächst  das  Verhältniß  des  Regenten  gegen  die  Kirche
interessiren,  als  vielmehr  die  innere  Kirchenverfassung  selbst
oder  das  Verhältniß  der  Lehrer  gegen  die  Kirche.