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viel  gewonnen  zu  haben,  denn  es  war  sichtbar,  daß  die  Augsburgische
  Konfession  in  den  Zeiten  ihrer  Entstehung  nicht  nur
einen  polemischen,  sondern  auch  einen  apologetischen
Endzweck  hatte,  daß  unsere  Väter  damals  nicht  nur  erklären
wollren,  was  sie  verwürfen,  sondern  auch,  was  sie  annähmen;
denn  Letzteres  war  deßwegen  nothwendig,  weil  man  ihnen  so
Manches  anschuldigte,  sie  also  zu  ihrer  Vertheidigung  sagen
mußten,  daß  sie  in  den  wichtigsten  Artikeln  —  von  der  Dreieinigkeit,
  von  Christus,  von  dem  Gerichte  —  der  Kirche
gleichstimmig  dächten.  Man  urgirte  zwar  sehr,  daß  sie  sich
auf  diese  Art  in  einen  Widerspruch  verwickelt,  weil  sie  auf
der  einen  Seite  völlige  Gewissensfreiheit  behauptet,  auf  der
anderen  aber  derselben  so  enge  Grenzen  gesetzt  hätten;  allein
ein  solcher  Widerspruch,  wenn  es  je  wirklich  einer  ist,  finder
sich  ôöfters  im  Betragen  der  Menschen,  kann  also  nicht  als
Einwurf  angenommen  werden,  daß  die  Sache  damals  nicht
so  habe  seyn  knnen.  Soviel  mußten  auch  diejenigen  zugeben,
welche  bei  Vertheidigung  der  unumschränkten  Religionsfreiheit
hauptsächlich  auf  dieses  Argument  bauren,  daß  derjenige,  welcher
  sich  feierlich  von  Konfession  aller  Art  lossage,  keinen
Anspruch  mehr  machen  knne,  als  Lebrer  geduldet  zu  werden.

Mit  den  historischen  Gründen  hatte  es  demnach  bei  dieser
  Vertheidigung  der  letzten  Prinzipien  des  protestantischen
PKirchenrechts  weniger  Schwierigkeiten;  aber  bis  jetzi  ist  der
zweite  Punkt,  wo  es  auf  einer  philosophischen  Entwickelung
beruhr,  weit  nicht  so  aufgeklärr.

Die  Hauptsache  beruht  nun  hicrin  auf  einer  besiimmten
Entwickelung  des  Unterschieds  zwischen  Religionsund
  Gewissensfreiheit,  ob  ein  Unterschied  zwischen
ibnen  sey,  oder  vielmehr,  ob  sich  diese  zwei  Rechte  trennen
lassen,  und  ob  nicht  Gewissensfreiheit  verloren  gehe,  wenn
man  Religionsfreiheit  aufgeben  müsse?