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stusenweisen  Aufklärung  der  Menschen  und  that  vorerst  nichts
weiter,  als  daß  er  bloß  die  Erlaubniß  gab,  das  Evangelium
zu  predigen.  Sein  Nachfolger  aber,  Christian  III.,  dessen
Thron  schon  befestigter  war,  konnte  eben,  weil  er  so  viel
durch  seinen  Vater  vorbereitet  sand,  viel  schneller  zu  Werk
gehen.  Er  ließ  die  Bischöfe  gefangen  nehmen,  udthigte  sic,
mit  Gewalt  der  Reformation  sich  zu  unterwerfen,  rief  Bugenhagen
  von  Wittenberg,  und  ließ  durch  diesen  eine  ganz  neue
Kircheneinrichtung  machen.

4537  erschien  die  erste  dänische  Kirchenordnung.
Christian  III.  hatte  aus  Dänemark,  Norwegen,  Schleswig
und  Holstein  seine  Tbeologen  zusammen  gerufen,  und  sich  von
ihnen  einen  Aufsatz  einer  Kirchenordnung  geben  lassen,  den  er
alsdann  Luthern  zur  Revision  überschickte.  Auf  Verlangen  des
Kbnigs  brachte  Bugenhagen  diese  revidirte  Kirchenordnung
von  Wittenberg  mit  nach  Dänemark:  hier  wurde  sie  noch
einmal  den  Reichsräthen  vorgelegt,  von  diesen  noch  einmal
approbirt  und  feierlich  angenommen.  Sie  erhielt  in  folgenden
Feiten  verschiedene  Vermehrungen:  die  allerwichtigste,  und  wobei
  sie  gleichsam  eine  neue  Gestalt  bekommen,  ist  die  Ausgabe,
welche  Christian  V.  im  Jahre  1685  veranstalrete.

In  England  mußte  die  alte  bischöfliche  Einrichtung
zuverläßig  am  gewissesten  fortdauern,  denn  Elisabeth,
welche  der  englischen  Kirche  ihre  fortdauerude  konsistente  Einrichtung
  gab,  war  aus  eigener  Neigung  und  aus  verschonender
  Klugheit  gegen  die  Meinung  des  Volks  noch  sehr  von
der  alten  Partei,  wenigstens  in  Disziplin  und  Ritus.  Nur
weil  die  einmal  von  Heinrich  Vlll.  ergriffene  Idee  vom  Supremat
  des  Königs  beibehalten  wurde,  so  fiel  hier  nothwendig
auch  sogleich  die  erste  Distinktion,  worauf  das  ganze  Kirchenrecht
  der  Proteskanten  beruhte,  Kollegialrechte  der  Kirche
getrennt  vom  jus  majestaticum  circa  sacra,  und  wenn  nicht