321

Elisabeth  Koͤnigin  gewesen  waͤre,  so  haͤtte  England  in  eine
noch  viel  tiefere  hierarchische  Sklaverei  verfallen  koͤnnen,  als
die  vorherige  war,  denn  man  sah  unter  Heinrich  VIII.  was
in  der  Idee  vom  Oberhaupte  der  englischen  Kirche  liegen
sollte.  Den  Bischöfen  blieben  übrigens  nirgends  noch  mehr
Rechte,  als  in  England,  denn  ihrer  Jurisdiktion  blieben  ganze
Klassen  von  Gegenständen  unrerworfen,  die  sonst  in  den  andern
  Reichen  unter  weltliche  Gerichtsbarkeit  gezogen  wurden,
z.  B.  Testamentssachen.

Venedig  war  etwa  derjenige  Staat,  dessen  Reformation
der  Resormation  der  deutschen  Staaten  am  ähnlichsten  härte
werden  können;  der  eifersüchtige  Geist  der  Freiheir,  der  in  seiner
  ganzen  Staatsverfassung  so  wachsam  ist,  würde  sich  wahrscheinlich
  bei  der  neuen  Kircheneinrichtung  eine  solche  Form

gewählt  haben,  von  welcher  am  wenigsten  nachtheiliger  Einfluß

  för  den  Staat  zu  besorgen  gewesen  wäre:  aber  der  roͤmische
  Hof,  wie  er  Ernst  sah  und  wie  er  so  eben  befürchten
mußte,  Sarpi's  Einfall  möchte  Hebilligt  werden,  fing  an,
nachgebender  zu  handeln.

Die  evangelische  Lehre  drang  zwar  auch  in  Spanien,
Ungarn,  Böhmen  und  Polen  ein.  Es  bildeten  sich  besonders
  in  den  drei  letzteren  Reichen  ansehnliche  Gemeinden;
sie  erhielten  ihre  eigenen  Kirchenordnungen,  waren  eine  Zeitlang
  selbst  durch  die  öffentlichen  Reichsgesetze  wenigstens  innerhalb
  gewisser  Rechte  tolerirt;  aber  eben  weil  es  nur  kaum
tolerirte  Religion  war,  weil  bei  den  Abwechslungen  ihrer  öfsentlichen
  Duldung  so  wenig  Fortdauerndes  siatt  hatte,  so
konnte  sich  nie  eine  bischöfliche  hierarchische  Verfassung  bilden.
Meistens  standen  diese  Kirchen  in  einiger  Verbindung  mit  der
Wirtenbergischen.  Ihre  ersten  Lehrer  und  Superintendemen
waren  dort  gebildet  worden,  sie  richteten  sich  also  nach  der
Wittenbergischen  Kirchenordnung,  so  viel  ihre  besonderen

Spittler's  sämmtliche  Werke.  X.  Bd.  21