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Es  kostete  nicht  wenig  Muͤhe,  bis  in  manchen  Ländern,
welche  etwa  schon  Zwingel's  Reformation  und  Grundsaͤtze  augenommen
  hatten,  diese  neuen  Hypothesen  vom  Kirchenrechte
durchdrangen;  wirklich  auch  in  den  meisten,  wo  einmal  Zwinglische
  Resormation  schon  hingekommen  war,  konnten  dieselben
unmdglich  mehr  stattfinden,  z.  B.  in  den  Schweizer  Kantons,
  auch  in  den  Ländern  der  deutschen  Fürsten;  denn  die
Obrigkeiten  wollten  sich  die  Rechte  nicht  so  geradehin  wieder
entreißen  lassen,  welche  ihnen  selbst  von  den  Reformatoren
als  eigenthümlich  zugesprochen  worden  waren.  Hingegen  in
den  Ländern,  wo  Kalovin  zuerst  die  Reformation  hinbrachte,
oder  wo  sie  durch  ihn  wenigstens  triumphirend  wurde,  kam
auch  das  neue  Kirchenrecht  in  Gang,  und  würde  vielleicht
noch  weiter  um  sich  gegriffen  haben,  wenn  nicht  in  Holland
eine  Gegenpartie  entstanden  wäre,  die,  von  den  größten  und
besien  Koöpfen  vertheidigt,  den  überspannten  kaloinisiischen
Grundsätzen  widersprach.  Arminius  und  seine  Partei  fingen
  wiederum  an,  der  Obrigkeit  ihre  entrissenen  Rechte  zuzusprechen;
  sie  hatten  auf  ihrer  Seite  die  aufgeklärtesten  Koͤpfe,
die  selbst  auch  durch  den  sonst  erworbenen  Ruhm  der  Gelehrsamkeit
  dem  Ansehen  Kalvin's  das  Gleichgewicht  halten  konnten.
  Grotius  schrieb  für  die  Rechte  der  Obrigkeiten,  und
da  Grotius  Reformator  des  ganzen  Natur=  und  Pblkerrechts
wurde,  bis  auf  Pufendorf's  Zeiten  hin  Hauptschriftsteller
über  diese  Materien  war,  so  verbreiteten  sich  mit  seinem  Ansehen
  auch  die  Arminius'schen  Grundsätze.  Zwar  wurden  sie
selbst  von  den  Obrigkeiten,  für  deren  Rechte  sie  sprachen,  anfangs
  verfolgt,  man  hielt  gegen  sie  Synoden  und  lieh  Edikte
ergehen;  aber  durch  alle  Unterdruͤckungen  arbeitete  sich  diese
Partie  doch  empor,  und  der  groͤßte  Theil  der  reformirten  Kirchen
  nahm  endlich  doch  die  Grundsaͤtze  au,  welche  man  bloß
in  der  Hitze  des  aufgebrachtesten  Eifers  und  groͤßtentheils  aus