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namentlich  verglichen  mit  älkeren  katholischen  Disputationen,
wie  sehr  sich  der  Geschmack  geändert  hat,  wenigstens
  auf  einzelnen  Universitäten  geändert  hat,  und  wie  besonders
  auch  nähere  Bekanutschaft  mit  den  protestanktischen  Schriften,
  und  vorzüglich  auch  mit  unseren  philosophischen  Schriften,
mehr  Geist  des  Raisonnements  und  der  historischen
  Demonstration  in  ihre  Schriften  bringt.  Daß
sie  uns  zuvorkommen  werden,  wenn  sie  sich  einmal
recht  in  die  Bearbeitung  der  Sache  eingelassen,  leidet  nicht
den  geringsten  Zweifel,  denn  sie  arbeiten  nothwendig
mit  mehr  theilnehmendem  Interesse,  können  alles
das  Unsrige  als  Vorarbeit  benützen,  und  ihre  äußere  Lage
ist  größtentheils  auch  mehrerem  zweckmäßigen  Fleiße
günstig.

Literatur  der  Geschichte  des  katholischen  und  protestantischen
  Kirchenrechts.

Man  hat  noch  kein  einziges  großes  Hauptwerk,
das  diesen  ganzen  Gegenstand  recht  historisch  genau,  nach  sei-  «
nen  verschiedenen  Perioden,  sowohl  in  politischer,  als  kirchlicher
Beziehung  abhandelte,  und  wo  besonders  auch  auf  Verschiedenheit
  der  Laͤnder  genugsam  Ruͤcksicht  genommen  waͤre;  ja
man  hat  nicht  einmal  von  der  einzelnen  orientalischen
oder  occidentalischen  Kirche,  oder  auch  etwa  von  einzelnen
  Kirchen  des  Orients  oder  Occidents  ein  Hauptwerk,
worin  dieser  Gegenstand  recht  ohne  alle  hisiorischen  Hypothesen
aufgeklärt  wire.  Viele  Materialien  zur  Geschichte  des
orientalischen  Kircheurechts  cuthält: