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ch  ronologisches  Register  aller  zur  deutschen  Kirchengeschichte
  gehoͤrigen  Urkunden  verfertigen,  dessen  zweiter  Theil  die
Unkunden,  welche  der  erste  Theilchronologisch  geordnet  vorwiese,
nicht  allein  nach  den  Ständen  geordnet  enthielte,  sondern  besonders
  auch,  wenigstens  für  die  wichtigsten  Materien,  mit
einem  genauen  und  vollständigen  Realregisier  verseben  wäre.
Ein  Beispiel  aus  Herrn  Würdtwein  wird  es  sehr  einleuchtend
machen,  wie  unentbehrlich  nothwendig  ein  solches  chronologisches
  und  Realverzeichniß  aller  zur  Kirchengeschichte  Deutsch,
lands  gehdrigen  Urkunden  wäre.  Unter  dem  vielen  Schönen,
das  er  in  seinem  zweiten  Bande  von  dem  kaiserlichen  Recht
der  ersien  Bitte  sagt,  entfallen  ihm  in  der  Vorrede  folgende
Worte:  later  millenas  Ecclesiarum  chartas  originales  cum
industria  examinalas  de  precibus  Imperatricum  vel  Vicariorum
  Imperii  nec  vestigium  oflendere  licuit.  Wer  wird
auf  die  Behauptung  eines  so  angesehenen  Mannes,  eines
Mannes,  dem  der  ungehindertste  Zutritt  zu  den  vornehmsten
Archiven  offen  steht,  der  es  versichert,  eigentlich  nach  der
Sache  gesehen  zu  haben,  wer  wird  Anstand  nehmen,  fast  gewiß
  zu  vermuthen,  die  Kaiserinnen  haben  das  Recht  der  ersten
Bitte  nicht  ausgeübt,  denn  sonsi  sollte  sich  doch  wohl  unter
den  tausend  geprüften  HOriginalurkunden  endlich  auch  nur  eine
gefunden  haben.  Aber  die  Vermuthung,  zu  welcher  Herr
Würdtwein  durch  sein  Ansehen  und  durch  seine  Behauptung
berechtigte,  wäre  falsch.  In  einem  Buche,  wo  es  vielleicht
Niemand  gesucht  haben  würde,  finden  sich  zwei  Urkunden  der
ersten  Bitte  einer  Kaiserin.  In  Dolps  Bericht  von  dem  alten
Zustand  2c.  der  Kirchen  und  Klöster  ꝛc.  der  Reichsstadt  Noͤrdlingen
  stehen  unter  den  Beilagen  n.  26  primariæ  preces  von
der  Gemahlin  Kaiser  Friedrichs  III  ,  Eleonora,  vom  Jahr  1464,
und  n.  27  von  Blanka,  der  zweiten  Gemahlin  Kaisers  Marximilian
  I.  Es  heißt  z.  B.  in  letztern:  cum  nobis  precedentium