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nostrarum  vestigüs  inherentibus  jus  ac  facultas  tributa  sit
nominandi  sen  decernendi  regias  preces  etc.  Es  ist  demnach
  nicht  erst  neu  usurpirtes  Recht,  sondern  Recht  schon  von
Vorgängerinnen  ausgeübt,  von  welchen  sich  also  nothwendig
mehrere  solcher  Beispiele  geben,  wo  man  über  den  neu  herausgegebenen
  Urkunden  der  alten  vergaß,  oder  wo  man  oft  aus
neu  herausgegebenen  Urkunden  Bemerkungen  mit  einem  großen
  Gepränge  heraushob,  die  dem  Kenner  der  schon  längst
publicirten  allgemein  bekannten  Urkunden  mehr  als  (trivial
waren.  So  mdchte  sich  z.  B.  Herr  Lang  mit  dem  zahlreichsten
  Theil  seiner  diplomarischen  Blumenlese  im  Geschichtforscher
bei  Kennern  schlechten  Kredit  verdienen.  Man  kann  sich  der
Frage  nicht  erwehren,  ob  der  Mann  wohl  auch  in  Urkunden
entweder  sattsam  belesen  ist,  oder  sein  Publikum  nicht  gar  zu
sehr  als  einfaͤltige  und  unwissende  Troͤpfe  annimmt,  der  in
einer  diplomatischen  Blumenlese  Bemerkungen  ausbeckt,  wie
z.  B.  (Geschichtforscher  2.  Th.,  S.  160)  vom  Pfaffenstil  in
Urkunden  (S.  475),  von  den  Konsakramemalen  und  verschwiegenen
  Lehen  (5.  Th.,  S.  232),  von  den  Konfraternitäten
(S.  287),  kaiserlicher  Klosterschutz  (S.  241),  Befehdungen  u.  s.  w.

Soll  also  das  nicht  verloren  gehen,  was  oft  in  kleinen,
weniger  bekannten  Schriften  von  wichtigen  Urkunden  verborgen
  liegt,  sollen  besonders  so  manche  Dokumente  nicht  vergessen
  werden,  die  wir  von  einzelnen  kleinern  Kirchen,  von  einzelnen
  jetzt  entweder  sekularisirten  oder  wenigsiens  in  protestantische
  Hände  gekommenen  Klöstern  haben:  so  ist  ein  solches
chronologisches  und  Realverzeichniß  unembehrlich.

Wos  endlich  den  Gebrauch  der  Kloster-Chroniken  anbetrifft,
  so  sollten  wir  doch  durch  die  unglücklichen  Schicksale
der  Bearbeitung  unster  Reichsgeschichte  gewarnt  seyn,  erst  vorher,
  ehe  sie  zu  Aufhäufung  beliebiger  Citaten  gebraucht  werden,
sie  nach  allen  ihren  verschiedenen  Klassen  und  Gattungen  von