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apostolischen  Segen  zu  ertheilen.  So  wie  hier  Garnier  einige
der  groͤbsten  Außenlinien  der  Veraͤnderungen  des  Kanzleistyls
gezeigt  hat,  so  wuͤrde  sich  in  der  besondersten  Beziehung  auf
Deutschland  nicht  nur  bloß  in  den  Kurialien,  sondern  in  der
ganzen  Stimmung  des  Tons  ein  hoͤchst  merkwuͤrdiges  Steigen
und  Fallen  bemerken  lassen.  Und  wie  viel  muͤßte  dieses  nicht
beitragen,  jene  Hauptidee  einer  Kirchengeschichte  Deutschlands,
Verhaͤltniß  der  deutschen  Kirche  zum  roͤmischen  Bischof  —
nach  ihren  feinsien  Nüancen  in  das  hellste  Licht  zu  setzen.
Aber  diese  Beobachtungen  anzusiellen,  wäre  freilich  nicht  möglich,
  wenn  man  nicht

5)  die  Geschichte  einzelner  Erzbisthümer  und
Bisthümer  Deutschlands  entweder  schon  zum  voraus
in  einem  fruchtbaren  kompendiarischen  Begriffe  sich  entworfen
haͤtte,  oder  wenigstens  als  ein  immer  gleichlaufendes  Geschaͤft
zu  entwerfen  suchte.  Es  ist  zu  verwundern,  daß  man  noch
kein  Buch  von  der  Art  hat,  wo  die  vornehmsten  Erzbisthümer
und  Bisthümer  Deutschlands  ohngefähr  so  abgehandelt  wären,
wie  Herr  Pütter  in  seinem  Handbuche  von  den  besondern
deutschen  Staaten  mit  Oesterreich,  Bapern  und  Pfalz  anfing;
und  obschon,  wie  oben  erinnert  worden,  ein  Aggregat  der
Geschichten  solcher  einzelnen  Bisrhümer  noch  keine  Kirchengeschichte
  Deutschlands  ist,  so  trägt  es  zur  leichtern  und  gründlichern
  Kenntniß  der  Geschichte  des  ganzen  Körpers  sehr  viel
bei,  wenn  ich  die  Geschichte  einzelner  Glieder  inne  habe.  Die
letzten  und  wirksamsten  Ursachen,  warum  oft  im  Großen  jene
Veränderung  entstanden,  liegen  meistens  in  den  besondersten
Umständen  dieser  und  jener  bischöflichen  Geschichte,  und  es
wäre  wohl  z.  B.  das  einzige  Mittel,  die  so  dunkle  Geschichte
des  falschen  Isidorus  aufzuklären,  alle  Beförderungsmittel  und
alle  Hindernisse  seiner  frühesten  Ausbreitung  kennen  zu  lernen,
wenn  die  Mainzische  Geschichte  recht  nach  ihren  besondersten