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gelieferten  notitia  Episcopatuum  Francofom  et  Germanorum
  diejenigen  excerpirt,  welche  Deutschland  betreffen;  alsdann
  aus  Aubertus  Miræus  (dem  zweiten  Buch  seiner  notitia
orbis  Christiani)  das  Verzeichniß  der  acht  deutschen  Erzbisthuͤmer
  nebst  der  Anzahl  seiner  Suffraganeen.  Was  aus  Sirmond
  und  Carolus  a  S.  Paulo  angeführt  wird,  ist  zum  Wiederholen
  zu  unbeträchtlich.  Endlich  schließt  dieses  Kapitel  ein
aus  Limnaus  (jur.  publ.  imp.  Rom.  Germ.)  und  aus
Bertius  (comment.  de  rebus  German.)  genommenes  Verzeichniß
  der  zu  Ende  des  fünfzehnten  Jahrhunderts  in  Deutschland
blühenden  Biskhümer,  oder,  nach  des  Verfassers  Ausdruck,  derjenigen
  Bisthümer,  welche  zu  Ende  des  fünfzehnten  Jahrhunderts
Glieder  des  Reichs  waren.  Im  zweiten  Kapitel  ist  ein  Catalogus
  Ecclesiarum  Germanic  Iierarchie  seu  metropolitanarum
  et  Cathedralium,  additis  earundem  primordiis
et  designatis  Episcopis  qui  circa  a.  1500  tenuerunt.

Weil  wir  hier  dem  Leser,  ohne  vieles  Vorerklären,  Veispiele
der  Nachläßigkeit  und  ignoranten  Kürze  des  Verfassers  leichter
vorlegen  können,  so  setzen  wir  den  ganzen  Artikel  von  Mainz
hieher:  Mogumid  Metropolis.  Archicpiscopus  Moguntinus
refert  initia  sedis  suæ  ad  tempora  Apostolorum.  Est  sacri
Romani  Imperü  Princeps,  Elector  et  Archicancellerius
Per  Germaniam.  Anno  MD  hanc  regebat  Ecclesiam  Bertholdus
  Comes  ab  Henneberg  de  Remhild  in  Episcoborum
Moguntinorum  ordine  XCII  Archiepiscopus  LII  Elector
XXXVI.  Indice  Serario.

Ist  der  Leser  hieraus  auch  nur  einmal  zur  Haͤlfte  so  viel
klug,  als  er  aus  Imhosii  notitia  procerum  werden  kaun,
wenn  er  den  Artikel  von  Mainz  liest?  Und  welchen  der  Geschichte
  auch  nur  Halbkundigen  fällt  die  thdrichte  Besiimmung
nicht  auf,  daß  Berthold  der  sechsunddreißigsie  Kurfürst  von
Mainz  gewesen  sey.  So  wie  es  bei  Mainz  ist,  so  ist's  fast