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sie  wenigstens  für  unbrauchbar,  weil  erstlich  dabei  vorausgesetzt
  wird,  daß  man  alle  die  besonderen  Verträge,  worin
oft  neuerer  Zeit  die  Grenzen  der  Archidiakonate  sich  gegeneinander
  abgeändert,  vor  Augen  habe.  Eine  Forderung,  die
bei  allem  Reichthum  der  für  Deurschlands  Kirchengeschichte
gedruckten  Urkunden  und  bei  dem  angestrengtesten  Fleiß  in
Benutzung  derselben  fast  etwas  Unmögliches  enihält.  Iweitens
  wird  dabei  schon  als  gewiß  angenommen,  daß  die  Bisthümer
  selbst  gerade  immer  lauter  ganze  Pagos  unter  sich  begriffen
  hätten,  daß  es  nie  geschehen  sey,  doß  ein  Dritiel
eines  gewissen  Pagus  diesem  Bischof,  zwei  Driktheile  eben
desselben  einem  andern  Vischof,  gehörr  haben.  Haben  sich
aber,  wie  durch  Beispiele  erweislich  gemacht  werden  kann,
manche  Pagi  wirklich  so  unter  mehrere  Bischöfe  zertheilt,  so
können  die  Grenzen  der  Archidiakonatsprengel  unmöglich  zugleich
  als  Grenzen  des  Pagus  angesehen  werden.  Ueberhaupt
ist  man  viellcicht  wegen  der  Wandelbarkeit  oder  Unwandelbarkeit
  der  Grenzen  der  Pagi  selbst  noch  nicht  völlig  im  Gewissen,
und  so  lange  dieses  noch  nicht  vollkommen  ausgemachr  ict,  so
lange  noch  nicht  gewiß  ist,  ob  nicht  vielleicht  mehr  oder  weni,
ger  Land  im  elfren  Jahrhundert  unter  einem  gewissen  Namen
verstanden  worden  sey,  als  im  neunten  und  zehnten,  so  läßt
sich  die  ganze  Untersuchung  nicht  ansiellen.  Es  wärc  der
Mühe  werth,  der  ungeheuren  Arbeit  einer  tiefern  Ergründung
solcher  Fragen  sich  zu  unterzieben,  aber  es  fehlt  auch  hier
noch  am  genugsamen  Vorrath  von  Materialien,  und  besonders
  an  der  Maunichfaltigkeit  derselben,  daß  man  nicht  bloß
Materialien  von  einer  gewissen  Provinz,  von  gewissen  Visthümern
  hätte.  Herr  Würdtwein  selbst  hat  sich  gegen  die  Forscher
dieses  Theils  der  Geschichte  schwer  versündigt,  daß  er  seinen
vortrefflichen  commentalionibus  (Dicecesis  Moguntina  in
Archidiaconatus  divisa)  keine  Landkarten  beigefügt  hat:  und