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von  Orleans  in  den  Jahren  544  und  549  Iromatius,  eben
daselbst  Bischof.  (Warum  bemerkte  Herr  Gerbert  die  noch  ältere
Unterschrift  nicht  unter  dem  a.  555  zu  Clermont  gehaltenen
Concilium?  v.  Sirmondi  Conc.  Tom.  I.  pag.  244.)  Aber
überhaupt  ist  in  diesen  Zeiten  das,  was  man  bisher  zusammengesunden
  hat,  noch  höchst  mangelhaft,  und  wir  würden
Herrn  Gerbert  über  den  Mangel  der  Vollständigkeit  keinen  Vorwurf
  machen,  weil  auch  nur  die  geringste  Vollsiändigkeit  hier
unmdglich  ist:  aber  darüber  glauben  wir  Ursache  zum  Klagen
  zu  haben,  daß  diese  wenigen  zweckmäßigen  Materialien  so
sehr  unter  einem  Haufen  gar  nicht  hieher  gehdriger  Dinge
versteckt  sind,  daß  ihnen  nicht  durch  Ordnung  und  Stellung
die  ndthige  Evidenz  gegeben  worden,  und  daß  an  manchen
Orten  kritisch  genaue  Erzählung  vermißt  wird.  Unter  Letzteres
gehört  die  Stelle  S.  29.  Inter  duces  duo  tamen  notantur
fautores  rei  Christiana  Marsilius  et  Hildcbrandus.  Ouorum
ille  arcem  Laurcacensem  in  Wirtenbergia,  Postea  monasterium,
  sedem  aule  habuit,  alter  Campiduni  in  Hillarmontio,
  qui  prope  Biberacum  Hunnos  vieisse  dicitur,  constiftuto
  ad  ipsum  locum  monasterio  Buchoviensi.  Wir
überschlagen  Alles,  was  vom  heiligen  Fridolin,  Columbän  und
Gallus  erzählt  wird,  auch  das  vom  heiligen  Bonifacius,  weil
wir  unsre  Kritik  ohne  einen  Auczug  nicht  verständlich  machen
könmen,  und  zum  Auszug  glauben  wir  die  Erlaubniß  unster
Leser  zu  vermissen.

Disd.  II.  De  monumentis  antiquis  ad  illustrandam
veterem  liturgiam  alemannicam  lacientibus;  pag.  57  —  175.
Das  Zweckmäßige  der  Abhandlung  fängt  aber  erst  pag.  92
an.  Zuersi  recensirt  der  Verfasser  die  ältesten  libri  sacramentorum,
  die  er  auf  seiner  Reise  gefunden:  besonders  zwei  derselben,
  das  eine  aus  der  Bibliothek  von  Rheinau  und  St.  Gallen,