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angeführte  Probe  des  kalten  Wassers  bestätigt;  und  sollte
unrichtig  seyn,  was  von  Eugen  II.  aus  einer  von  Mabillon
  T.  I.  analector.  herausgegebenen  Urkunde  erhellt?)
S.  104  hätten  wir  gewünscht,  etwas  bestimmter  von
dem  Herrn  Verfasser  zu  lernen,  wann  eiwa  zuerst  das
Wort  Ordinatio  von  der  Einsetzung  eines  Abts  oder  Aebtissin
  gebraucht  wurde.  Die  Ordinatio  Abbatigae,  welche
S.  99  stehr,  ist  aus  einer  Handschrift,  welche  ursprünglich
dem  Kloster  Niedermünster  in  Regensburg  gehörte;  wie  wurde
sie  also  hier  als  Dokument  der  alemannischen  Kirche  angeseben,
  da  doch  der  Lech,  wie  es  scheint,  beständige  öffliche  Grenze
Alemanniens  war.  Ueberhaupt  hat  uns  bei  einigen  Stücken
der  Zweifel  beunruhigt,  ob  es  wohl  hinreichend  seyn  möchte,
gewisse  Stücke  bloh  deßwegen  als  Stücke  der  alemannischen
Kirche  anzusehen,  weil  sie  in  einer  Handschrift  sianden,  welche
ehemals  zu  einer  alemannischen  Kirche  gehörte.  Sollte  nicht
manchmal  auch  etwas  abgeschrieben  und  eingerragen  worden
seyn,  von  dem  man  nicht  gerade  kirchlichen  Gebrauch  machen
wollte?  Sonst  herrscht  doch  in  solchen  alten  Sammlungen
solcher  Formeln  viel  Geist  einer  Kompilation.  Die  in  Burkards
  Kanonensammlung  (B.  19,  K.  5)  vorkommenden  Pdnitenzfragen
  sind,  ungeachtet  sie  in  den  Plan  des  gegenwärtigen
  Werks  gehdrren,  wahrscheinlich  deßwegen  ausgelassen  worden,
weil  immer  die  nächsie  Absicht  auf  noch  ungedruckte  Stücke
gerichtet  war.  Wie  würden  wir  uns  freuen,  wenn  es  dem
Erlauchten  Herrn  Verfasser  gesällig  wäre,  seine  Verdicuste  um
die  alemannische  Liturgie  dadurch  zu  vollenden,  daß  er  uns
eine  Geschichte  derselben  schenken  mochte.  Der  katholische
Gottesdienst  hat  doch  auch  von  dem  neunten  Jahrhunderte
her  wichtige  Veränderungen  erlitten;  diese  Veränderungen
mässen,  wenn  anders  unser  Reichthum  von  Dokumenten  groß
Spittler's  sämmtliche  Werke.  X.  Bd.  25