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welche  Mosheim  aus  Tertullian  hervorzog.  Die  kaiserliche
Bestaͤtigung  der  Synodalschluͤsse  will  der  Herr  Verfasser  nicht  als
nothwendig  zu  einer  dkumenischen  Synode  angesehen  wissen;
er  nimmt  deßwegen  auch  acht  ökumenische  Koncilien  an,  vom
Nicäischen  bis  zum  Chalcedonischen.  Wer  die  kaiserliche  Ratifikation
  in  die  Definition  hineinnimmt,  hat  den  Vortheil,
den  bisher  gewöhnlicheren  Sprachgebrauch  von  vier  dkumenischen
  Koncilien  dieser  Periode  leichter  beibehalten  zu  können.
Das  Moment  eines  Synodus  enSptovca  wird  S.  28  an
sehr  ausgesuchten  Beispielen  gezeigt.  Die  S.  94  gemachte
Anmerkung,  daß  auch  schon  bei  den  Vätern  der  orientalischen
Synoden  des  fünften  Jahrhunderts  verboten  werden  mußte,
Geld=  und  Kriminalsachen  vor  ihren  Richterstuhl  zu  ziehen,
wird  noch  dadurch  wichtiger,  wenn  man  sich  erinnert,  wie
und  warum  sich  vorzüglich  die  occidentalischen  Synoden  noch
vielmehr  auf  diese  Seite  neigten.  Von  S.  475  an  kommen
recht  schhne  Anmerkungen  vor,  die  Unterschriften  betreffend,
und  man  erkennt  besonders  auch  an  diesem  Abschnitt  den  sorgfältigen
  Beobachtungsgeist  des  Herrn  Verfassers.  Bei  der  Frage
von  den  Koncilienprotokollen  sind  alle  Nachrichten  benutzt,
welche  man  besonders  in  den  Chalcedonischen  Akten  erst  so
mühsam  zusammensuchen  muß.  Die  Vergleichung  der  gestorum
  Collak.  Carthag.  vom  Jahr  414  würde  manchen  Punkt
bier  noch  mehr  aufgeklärt  haben.  Man  ist  vielleicht  auf  keiner
  Synode  in  Ansehung  der  Protokollirens  so  genau  und  gesetzmaͤßig
  verfahren,  als  bei  diesem  Religionsgespräch.  Die  literarische
  Nachricht  von  den  Sammlungen  der  Koncilien-Akten
  ist  für  den  Zweck  des  Verfassers  vollständig,  getreu,
und  geht  auf  alle  nöthigen  Hauptmomene.  Es  wäre  hier
nicht  der  Ort  gewesen,  über  die  Beschaffenheit  und  oft  recht
charakteristischen  Eigenheiten  der  Handschriften,  aus  welchen  unsere
  gedruckten  Koncilienakten  herstammen,  einige  Anmerkungen