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neuere  aufgehoben  worden.  Die  Spuren  eines  Kurialismus
des  Dionys,  welche  sich  selbst  in  seiner  colleciio  canonum
finden  sollen,  scheinen  uns  eigentlich  aufgesucht  und  gar  nicht
historisch  richtig  zu  seyn;  man  vergleiche  nur,  ob  je  ein  Kurialist
  solche  Dokumente  seiner  Sammlung  würde  einverleibt
haben,  als  Dionysius  bei  den  Apiarius'schen  Händeln  liefert.
Wenn  übrigens  das  echte  Stück  des  Kanons  durch  Hinweglassung
  des  catal.  librorum  seine  bestimmte  Deutlichkeit  zu
verlieren  scheint,  so  läßt  sich  daraus  gar  nicht  auf  die  Aechtheit
  dieses  Vergeichnisses  schließen,  weil  die  versammelten  Bischöfe
  wohl  gar  nicht  daran  dachten,  daß  jemals  ein  Gesetz,
das  zunächst  bloß  Verabredung  für  ihre  Dioͤzesen  war,  durch
Zeit  und  Umstände  zum  allgemeinen  Kirchengesetz  werden  sollte.
Ueberhaupt  scheint  uns  der  ganze  Schluß  schon  deßwegen  unsicher,
  weil  wir  im  achtzehnten  Jahrhundert  Manches  nothwendig
  als  bochst  unbestimmt  ansehen  müssen,  das  jenem  Zeitalter
hiureichend  bestimmt  scheinen  konnte.  Wie  oft  ist  es  nicht
gerade  die  Bestimmtheit  einer  gewissen  Stelle,  wodurch  die
Hand  des  Interpolators  verrarhen  wird.  Soll  bei  der  gauzen
  Untersuchung  nichts  übersehen  werden,  so  muß  nie  ein
Zeuge  einzeln  betrachtet  werden,  sondern  die  Wahrheit  der  gemachten
  Bemerkung  hängt,  wie  es  uns  scheint,  von  der  Verbindung
  aller  angeführten  Zeugnisse  ab.

8.  7)  Zu  Paris  ist  in  diesem  Jahre  (1780)  der  Anfang
eines  sehr  wichtigen  Werks  erschienen,  wodurch  eine  bieher
schon  oft  bemerkte  Lücke  der  mittlern  europäischen  Geschichte
endlich  ausgefüllt  zu  werden  scheint:

*)  Aus  den  Gött.  Gel.  Anz.  1780.  Jugabe  St.  42.