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schlechterdings  keinen  Laut  von  sich,  kein  Zeichen  von  Ja  eder
Nein.  Selbst  einer  der  bekehrten  Christen  (aus  dem  Magaburanischen
  Kreise)  braucht  es  vor  dem  Richter  als  Reinigungseid
  von  einem  angeschuldigten  Vekbrechen,  daß  er  aus
einem  irdenen  Gefäße,  in  welchem  Kuhmist  und  Wasser  feuerbeiß
  gekocht  waren,  drei  Steine  mit  bloßer  Hand  herausnimmt.
  S.  414  Mittel,  wie  die  Schlangenbeschwörer  den
Schlangen  Ifters  ihr  Gift  nehmen.  Sie  halten  ihnen  etwas
mehrmals  vor,  darein  zu  beißen,  und  das  so  lang,  bis  aller
jetzt  vorhandene  Speichel  an  das  vorgehaltene  Tuch  sich  angehängt
  hat,  alsdann  ist  aller  weitere  Biß  der  Schlange  ohne
Gefahr.  S.  549  Probe  der  Regimentsverfassung  im  Tanschaurischen.
  Ein  heidnisches  Mönchsstift  von  ungefähr  tausend
  Personen,  zu  Kumbagonam,  genoß  seit  mehreren  Jahren
die  Freibeit,  von  einem  jeden  Haus  im  ganzen  Tanschaurischen
  jährlich  einen  balben  Fano  Steuer  zu  erheben.  Dem
wirklichen  König  machten  die  Mönche  bei  seinem  Regierungs-Antritt
  ein  Geschenk  von  vier  Pferden,  und  erhielten  dafür
ohne  Anstand  die  Erlaubniß,  künftig  von  jedem  Haus  einen
ganzen  Fano  zu  fordern.  Sie  erpreßten  aber  von  Vielen
mehr  als  drei,  vier  Fanos,  fielen  sogar  irgendwo  hundert
Mann  stark  ein,  und  die  Unterthanen  können  vom  Koͤnig
keine  Genugthuung  erhalten.  S.  575  ist  eine  genaue  eigene
Beschreibung  der  Insel  Ramesuram.  Einer  der  englischen
Missionarien  sah  einmal  (nach  S.  583)  einen  Pandaram
vor  einem  Hause,  mit  den  Beinen  in  die  Höhe  gerichtet  und
mit  Kopf  und  Händen  auf  der  Erde  stehend;  in  dieser  Positur
  schrie  er  um  Almosen.  S.  594  unter  den  Bramanen
sey  die  venerische  Krankheit  sehr  gemein,  hingegen  unter  den
Otteris  trifft  man  sie  gar  nicht  an.  Diese  sind  eine  Art
von  Nomaden,  welche  hinziehen,  wo  sie  Arbeit  finden.  Ihre
Arbeit  ist  Teichgraben,  den  Grr##o  zu  Gebäuden  legen  u.  dgl.