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nicht  was  geschehen  soll.  Unter  den  mehreren  kleineren  Schriften,
  welche  bei  dieser  wohlthätigen  Revolution  erschienen  sind,
zeichnen  sich  durch  die  Wlcheigkeit  ihres  Gegenstandes  folgende
zwei  vorzüglich  aus:  ·

AbhandlungübetdcnEid,welchendieBifchdfc

dem  Pabste  abzulegen  verhalten  werden.  1781.

8.  und
Disciplina  vetus  de  subordinalione  regularium  erga  episeopos

  per  Josebhum  II.  restaurata.  Disquisitio  pragmatico-historica,

  cum  Cacs.  Reg.  approbationc.  8.

Beide  Gegensiände  sind  nach  denjenigen  Verhältnissen
entwickelr,  in  welchen  sie  norhwendig  Jeder  ansehen  muß,  dem
auch  nur  die  ersien  Grundsätze  einer  guten  Staats-  und  Kirchen-Verfassung
  nicht  unbekannt  sind.  Es  konnten  überdieß,  wahrscheinlich
  wegen  des  vorhabenden  engen  Raums,  kaum  äußersie
Punkte  angezeigt  werden,  wohin  jene  beiden  hierarchischen
Mißbräuche  —  Exemtion  der  Mönche  und  Vasalleneid  der
Bischèfe,  dem  Pabsi  geschworen  —  nothwendig  führen  müssen.
  Eine  etwas  seinere  hiliorische  Ausführung  würde  das
Abscheuliche  des  Krebeschadens  noch  mehr  enthüllt  haben,  und
gewiß  diesen  Dank  verdiente  der  erhabene  Wohlthäter  seines
Volks,  daß  der  ganze  Umfang  von  Glückseligkeir,  welche  aus
seinen  weisen,  das  Wesentliche  der  katholischen  Religion  gar
nicht  berührenden,  Verordnungen  entspringt,  selbst  noch  zur
Zeit  der  Gährung  von  einem  geschickten  unpartrüschen  Schriststeller
  ausgezeichnet  würde.