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Briefe  die  Freimaurerei  betreffend.  Erste
Sammlung  über  die  Tempelherren.  Nürnberg.
  210  S.  kl.  8.  *)

Die  in  denselben  angestellte  ganze  Umersuchung,  ungeachtet
  in  der  Schrift  von  Anton  und  noch  mehr  im  deut,
schen  Merkur  Manches  schon  in's  Klare  gesetzt  war,  verbreitet
  doch  neues  Licht  über  die  Unschuld  der  Tempelherrn;
in  manchen  Fällen  in  der  That  unerwarter,  daß  in  Akte#,
die  von  vielen  vorbergehenden  scharfsinnigen  Schriftstellern
zum  Theil  mit  polemischer  Sorgfalt  benutzt  wurden,  noch  so
manche  einzelne  neue  Bemerkung  entdeckt  werden  konnte.  Für
die  Fortsetzung  moͤchten  wir  den  unbekannten  Verfasser  bitten,
durch  mehrere  Kürze  seiner  Untersuchung  noch  mehr  Klarheit
zu  geben,  und  nicht  ängsilich  Wendungen  zu  suchen,  um  den
Widerspruch  gegen  berühmte  Männer  schmeichelnd  mild  zu
machen.  Sebr  wichtig  ist  S.  96  die  Bemerkung,  daß  durchaus
  kein  einziges  Bekenntniß  eines  Tempelherrn  gegen  seinen
Orden  als  freiwillig  angesehen  werden  konne,  denn  das  Eesiändniß
  begangener  Laster  rettete,  beharrliche  Behauptung
der  Unschuld  brachte  zur  Folter  und  zum  Tode.  Der  Fall
war  also  in  der  That  hier  anders,  als  bei  jeder  andern  Folter,
  wo  man  dem  Verbrecher  durch  die  Folrer  das  Geständniß
  abzupressen  sucht,  das  sein  Todesurtheil  vollkommen  gesetzmäßig
  machen  soll.  Den  Satz,  daß  der  Orden  unmoͤglich
in  einzelnen  Ländern  oder  Provinzen  habe  verdorben  seyn  kön-Hnen,

  wenn  er  nicht  im  Ganzen  verdorben  war,  finden  wir
der  Analogie  aller  übrigen  Ordensgeschichten  sehr  entgegen,  und
selbst  die  strenge  Monarchie,  welche  wenigsiens  nach  den  Gesetzen
  unter  dem  Tempelherrnorden  gewesen  seyn  soll,  macht.
obigen  Schluß  noch  nicht  sicher.  In  jedem  Orden,  besonders

*)  Aus  den  Gört.  Gel.  Anz.  1785.  St.  57.