451

Orden.  II.  Buch:  Von  dem  Haupt  und  den  Gliedern  des
Ordens.  III.  Buch:  Vom  Gottesdienst.  IV.  Buch:  Von
den  allgemeinen  Pflichten.  V.  Buch:  Häusliche  Anordnun,
gen.  VI.  Buch:  Kriegsstatuten.  VII.  Buch:  Verordnungen,
  die  Haltung  des  Kapitels  betreffend.  VIII.  Buch:  Von
den  Strafgesetzen  des  Ordens,  wozu  noch  ein  Anhang  von
Beispielsammlung  gehdrt.  In  der  darauf  folgenden  Uebersicht
  der  Verfassung  des  Tempelordens  findet  sich
Alles  unter  folgende  neun  Titel  geordnet:  1)  Von  den  Ritkern.
  2)  Von  den  Ordenspriestern.  5)  Ven  den  dienenden
Brüdern.  6)  Von  andern  mit  dem  Orden  verbundenen  Personen;
  Mitbrüdern,  Affiliirren,  Donaten  und  Oblaten.  5)
Von  den  Provinzen  des  Ordens.  6)  Von  den  Würden  und
Aemtern  im  Orden.  7)  Von  der  innern  Regierung  des  Ordens.
  8)  Von  der  Verbindung  des  Ordens  mit  andern  geistlichen
  Orden.  9)  Von  den  Privilegien  des  Ordens.  Eine
Abhandlung  über  die  Beschuldigungen  gegen  den
Orden  soll  der  zweite  Theil  dieses  Werkes  enthalten.  Was
in  der  Einleitung  S.  11  ff.  von  der  ehemaligen  Publicität
  der  Regel  und  der  Nichtpublicitär  der  Statuten
gesagt  worden,  scheint  uns  in  einigen  Vestimmungen  unrichtig
  zu  seyn,  denn  kraft  des  Statutenbuchs  darf  kein  Bruder
ohne  Erlaubniß  des  Konvents  die  Statuten  oder  die
Regel  besitzen,  und  diese  Nichtpublicirät  oder  Verheimlichung
selbst  gegen  die,  die  zum  Orden  gehdren,  darf  gar  nicht  als
etwas  Charakteristisches  des  Tempelordens  angesehen  werden.
Gibi's  nicht  noch  gegenwärtig  in  Deutschland  Domkapitel,  wo
die  Statuten  von  Jedem,  der  eintritt,  beschworen  werden  müssen,
  und  man  liest  sie  ihm  nicht  vor,  noch  gibt  man  sie  ihm
zur  eigenen  Lesung  und  Beherzigung  mit  nach  Hause?