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daß  er  glaube,  es  sey  unmoͤglich,  Moͤnche  und  Kloͤster  in  einem
  Staate  zu  haben,  und  sie  durch  Reformationen  und
Edikte  in  Ordnung  zu  erhalten.  Dieses  Geschlecht  muͤsse  ausgerottet
  werden,  und  zwar  nicht  bloß  allmaͤhlich,  sonst  sey  des
immer  Nachkeimenden  kein  Ende.  Unsere  Erfahrungen  würden
  uns  nicht  zu  einem  so  entscheidenden  lebhaften  Tone  veranlaßt
  haben;  das  Kloster  und  die  Mönchsorden  haben  zwar
jeden  Fehler  einer  enggeschlossenen  Gesellschaft,  aber  doch  hat
die  katholische  Kirche  in  manchen  Fächern  der  gelehrten  Literatur
  wegen  ihrer  Klöster  und  Mönchsorden  selbst  noch  gegenwärrig
  Vorzüge  auch  vor  dem  protestamischen  Deutschland,
und  schnelle  Ausrottungen  sind  ohnedieß  nie  zu  rathen,  das
Uebel  müßte  denn  so  groß  seyn,  als  bei  dem  Fesuitenorden
war,  was  doch  gewiß  nicht  im  Allgemeinen  der  Fall  ist.

18.  Dr.  Joh.  Gottfr.  Körner  vom  Cölibat  der
Geistlichen.  Leipzig  1784.  507  S.  gr.  8.  *)

Es  wird  (so  lauten  die  eigenen  Worte  des  Herrn  Verfassers)
  in  einer  kurzen  Einleitung  S.  1—4  die  Frage  überhaupt
  erdrtert:  isi's  erlaubt?  ist's  rech!?  und  S.  5  auf  den
Ehestand  der  Geistlichen  besonders  angewendet;  die  verschiedene
  Beantwortung  derselben  gezeigt,  die  Fragen  genauer  bestimmt,
  und  so  mit  den  Sprüchen  des  alten  Testaments  der
Anfang  gemacht.  Der  ehelose  Stand  der  Geistlichen  lasse  sich
weder  aus  Es.  LVI.  7,  noch  aus  dem  Priesterthum  Melchisedeks
  erweisen.  Auch  die  Stellen  des  neuen  Testaments,  auf
welche  man  sich  ehedem  zu  Erweisung  der  Nothwendigkeit
des  Coͤlibats  berufen  hatte,  werden  hier  noch  einmal  richtig
erklärt,  da  immer  noch  hie  und  da  manche  roͤmisch-katholische

*)  Aus  den  Gött.  Gel.  Auz.  1784.  St.  126.