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des  zehnten  Jahrhunderts,  wo  demjenigen  Pönitenz  aufgelegt
wird,  der  einem  beweibten  Geistlichen  nicht  beichten,  oder  von
ihm  das  Abendmahl  nicht  empfangen  wollte.  So  war  es  also
ein  Jahrhundert  vor  Gregor  VII.  noch  gesetzmähige  Sitte,  den
Laien  zu  strafen,  der  seinen  verheiratheten  Priester  für  einen
Sünder  hiclt,  und  bei  Abhörung  der  Beichte  noch  besonders
darnach  zu  fragen,  ob  er  nicht  diese  Sünde  der  Verachtung
des  beweibten  Priesiers  auf  seinem  Gewissen  liegen  habe.  In
der  Geschichte  des  zwölsten  Fahrhunderts  finden  wir  der  merkwürdigen
  Narionalsynode  der  ungarischen  Geistlichkeit  zu  Gran
4414  gar  nicht  gedacht,  ungeachter  mehrere  Canoncs  derselben
hierher  gehdren.  Was  Matth.  Paris  bei  dem  Jahr  1221  als  Begebenheit
  seiner  Zeit  erzählt,  hätte  als  eine  der  vielen  Geschichten
  angeführt  werden  sollen,  wie  die  Roͤmer  Beobachtung  ihres
Gesetzes  hielten.  Der  pöäbstliche  Legat  hielt  große  Synode,
eiferte  gegen  den  Konkubinat,  wie  schändlich  es  sey,  von  den
Umarmungen  der  Hure  hinweg  zum  Altar  zu  gehen.  Ipse
vero,  sagt  der  Historiker,  duum  die  illa  corhus  Christi  consecrassct,
  post  vesperam  fuit  in  meretricio  interceptus.
Auch  hätte  billig  die  Geschichte  der  schändlichen  Sitte  ausgeführt
  werden  sollen,  daß  man  den  Geisilichen  für  eine  Tare
Konkubinen  erlaubte,  und  zuletzt  auch  dem  Geistlichen,  der
keine  Konkubine  hielt,  doch  die  Konkabinentare  abforderte;
der  Visitator  war  einmal  gewohnt,  auf  diese  Einnahme  zu
zählen.  Ueberhaupt  bleibt  wohl  diese  ganze  Geschichte  immer
unvollständig,  wenn  man  nicht  neben  Aufzählung  der  von  Zeit
zu  Zeit  wiederholten  Verordnungen  und  gestatteten  Judulgenzen
  auch  auf  das,  was  wirklich  herrschende  Sitte  war,  sorgfältigere
  Rücksicht  nimmt,  und  Nachrichten  der  Historiker  mit
Anführung  der  böffentlichen  Verordnungen  verbindet.  Unsers
Erachtens  gibt  es  kaum  ein  treffenderes  Argument  gegen  den
Cdlibat  der  Geistlichkeir,  als  wenn  man  historisch-offenherzig