461

alle  die  Greuel,  Hurerei  und  stummen  Suͤnden  enthuͤllen  wuͤrde,
welche  von  jeher  aus  dieser  uunmeuschlichen  Verordnung  entsprungen
  sind.  Es  ist  schauervoll,  was  schon  Historiker  des
elften  Jahrhunderts  von  siummen  Sünden,  die  vorzüglich  in
Klösiern  verübt  wurden,  melden,  wie  die  Mönche  die  widernatürlichsten
  Greuel  gleichsam  als  ihr  Ersatzrecht  forderten,
und  wie  Schandthaten  dieser  Art  auch  unter  die  Weltgeisilichen
  kamen,  sobald  man  außersie  Strenge  gegen  dieselben  brauchen
  wollte.  Das  rdmische  Cblibatgesetz  muß  nicht  mit  dem
Willen  des  Himmels  übereinstimmen,  sonsi  hätte  der  roͤmischkatholische
  Klerus  die  Gabe  der  Enthaltsamkeit  als  wundervolles
  Privilegium  desselben  erhalten.

19.  ?)  Zu  Bassano  ist  im  vorigen  Jahre  (1784)  der
Anfang  eincs  prächtigen  Werkes  erschienen,  das  sich  von  Seiten
  seines  innern  Wertbs  eben  so  sehr  auszeichnet,  als  von
Seiten  der  typographischen  Schoͤnheit:

Annali  Bolognesi.  Vol.  I.  Pars  I.  393  S.  gr.  c.,  mit  mehreren
  genealogischen  Tabellen.  Pars  II.  che  compendre
Teppendice  di  monumenti.

Enthält  189  Urkunden,  wovon  ungefähr  die  Hälfte  hier
zum  ersten  Male  erscheint.  Die  älteste  hier  zum  ersten  Male
gedruckte  Urkunde  ist  von  751,  und  die  neueste  von  1167.
Unter  der  Dedikation  an  Pius  VI.  nennt  sich  der  Werfasser
L.  V.  Savioli.  Die  annalistische  Einrichtung  des  Werks,
ungefäbr  der  Muratorischen  ähnlich,  sängt  erst  mit  dem  Jahr
44116  an,  und  wird  in  diesem  ersten  Bande  bis  zum  Jahr
4167  fortgesetzt.  Die  älteren  Zeiten  von  1116  an,  bei  welchen
die  Annalenmethode  unstreitig  bloß  armseliger  Gründlichkeits-*)

  Aus  den  Gött.  Gel.  Anz.  1785.  St.  168.