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angibt,  macht  es  uns  zur  doppelten  Pflicht,  umständlich  auszuzeichnen,
  was  wirklich  Neues  in  dieser  Abhandlung  enthalten
ist,  und  es  kostet  uns  in  der  That  eine  kleine  Selbstüberwindung,
  nicht  mit  sichtbarer  Frcude  zu  bemerken,  daß  dieser
eben  so  gründlich  gelehrte,  als  liebenswürdig  bescheidene  Mann
ein  paar  Jahre  lang  hier  unter  uns  gelebt  habe.

Herr  Horir  hat  uns  bekanntlich  zuerst  vor.  24  Jahren  so
klug  gemacht,  daß  wir  endlich  wußten,  auf  welchem  Grund=Vertrage
  das  Verhältniß  der  deutschen  Kirche  zum  rdmischen
Stuhl  beruhe.  Ein  recht  lehrreiches  Denkmal  der  wissenschaftlichen
  Nichtaufklärung  auch  in  einem  Fache,  wo  das  tägliche
Bedürfniß  zur  Aufklärung  hätte  dringen  sollen.  Wie  viele
Prokessores  juris  canonici,  wie  viele  Kanonisten  gab  es  in
Deutschland  während  der  drei  Jahrhunderte,  seitdem  das  Verhältuiß
  der  deutschen  Kirche  zum  römischen  Stuhl  durch  einen
eigentlichen  Fundamentalvertrag  bestimmt  wurde,  bis  auf  Horir
  herab  —  und  doch  wurde  dieser  Fundamentalvertrag  völlig
  vergessen.  In  dem  täglich  gebrauchten  Aschaffenburger
Aufsatze  selbst,  der  die  Erceptionen  jenes  Fundamentalvertrages
  enthielt,  war  ein  deutlicher  Wink  auf  diesen  gegeben,  und
doch  wurde  dieser  nicht  emdeckt.  Nikolarts  und  Leibnitz  hatten
  ein  Wort  der  Wahrheit  hingeworfen,  doch  fiel  auch  dieses
unter  die  Dornen.  Mancher  Mann  lebte  in  diesen  drei  Jahrhunderten,
  der  wohl  Lust  und  Muth  hatte,  große,  sogar  neue
Dinge  in  diesem  Fache  auszuführen,  und  es  ging  ihm,  wie
dem  berühmten  Jakob  Wimpheling,  der  den  Aschaffenburger
Aufsatz  für  die  rechten  Fürsten-Konkordate  bielr;  wie
denn  der  Herr  Verfasser  dieser  Abhandlung  auch  im  Allgemeinen
  zeigt,  daß  man  unter  diesem  Worte,  selbst  auch  in
der  Wahlkapitulation,  nie  etwas  Anderes  verstanden  habe,
als  den  für  uns  so  kläglichen  Aschaffenburger  Aufsatz.  Der
Zustand  ist  freilich  jämmerlich,  so  lange  nicht  gesehen  zu