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haben,  aber  die  Suͤndei  ist  doch  vorzuͤglich  Suͤnde  der  stiftischen
Archivare.

Seit  24  Jahren  wußte  man  also  denn  endlich,  daß  gewisse
  Dekrete  der  Baseler  Synode  das  wahre  deuksche  Kirchen-Konkordat
  mir  dem  Pabste  seyen,  und  daß  in  dem  Aschaffenburger
  Aussatze  (1448)  nicht  von  allen,  sondern  bloß  von
mehreren  deutschen  Bischöfen  dem  Pabste  gewisse  Erceptionen
noch  eingeräumt  worden;  lukrativ  genug  für  ihn,  wenn  nur
seine  unersättliche  Kurie  mit  etwas  zufrieden  seyn  konnte.
Der  Herr  Verfasser  zeigt  vortrefflich,  wie  man  diesen  Erceptionen
  ·  selbst  bald  einen  größern  Spielraum  verschafft  habe,
als  sie  anfangs  haben  sollten,  wie  sie  über  mehrere  Didbzesen
verbreitet  worden,  wie  man  geistliche  und  welstliche  Fürsien  gewonnen,
  und  wie  denn  endlich  die  Erception  zur  Regel  geworden
  sey.  Er  zeigt,  unseres  Wissens,  zu  allererst,
daß  man,  selbst  kraft  der  Konkordare,  dem  Pabsie  gar  keine
Palliengelder  schuldig  sey,  denn  in  den  accepkirken  Baseler  Dekreten,
  die  hierin  durch  den  Aschaffenburger  Aufsatz  gar  keine
Modisikation  litten,  wird  bloß  einige  Erpeditionsgebühr  dafür
erlaubt,  und  598  Dukaten,  so  viel  bezahlt  der  Erzbischof  von
Trier  Palliumsgeld,  ist  doch  zu  viel  als  bloße  Expeditions=Gebühr.
  Die  meisien  Kanonisten  haben  bisher  geradehin
darauf  gesprochen,  daß  man  dem  Pabste  und  den  Kardinälen
die  servitia  communia  schuldig  sey,  den  geringern  päbstlichen
Offizialen  zugleich  die  servitia  minuta,  die  gewöhnlich  ein  Fünftel
  der  ersteren  ausgemacht  zu  haben  scheinen.  Der  Herr  Verfasser
  zeigt,  unseres  Wissens,  zu  allererst,  daß  man,
selbst  kraft  der  deutschen  Konkordate,  gar  nie  zu  letztern  verbunden
  gewesen  sey,  ungeachtet  auch  diese,  wie  so  manches  Andere,
fast  seit  der  Konkordaten-Zeit  nicht  nur  unausgesetzt,  sondern
auch  immer  höber  bezahlt  werden  mußten.  Kraft  der  strengern
  Interprekationsregeln,  nach  welchen  ein  Aufsatz  erklärt

Spittler's  sämmtliche  Werte.  X.  Bd.  30