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uns  unter  allen  den  verschiedenen  Gruͤnden,  womit  der  Herr
Verfasser  die  Horirische  Hypothese  rechtfertigt,  keine  weniger.
befriedigend  geschienen  haben,  als  die  Beispiele  von  der  fortdauernden
  Verufung  auf  die  Baseler  Dekrete,  als  auf  Theile
unseres  Konkordats.  In  manchen  angegebenen  Fällen  ist  eine
wahre  petitio  principii,  und  Herrn  Professor  Gregels  Erklärung
  von  Concordata  Principum  scheint  der  Verfasser  nicht
völlig  gesaßt  zu  haben.  Es  wird  gewiß  kein  geringer  Gewinn
für  die  kanonistische  und  publicistische  Lireratur  seyn,  wenn  der
Herr  Verfasser  künftighin  mehrere  Materien  dieser  Art,  die
doch  fast  alle  größrenkheils  noch  so  ununtersucht  sind,  mit  eben
dem  Fleiß  und  mit  eben  der  Gelehrsamkeit,  als  hier  geschah,
läutern  und  erforschen  wird.

21.  Aktenmäßige  Geschichte  der  berübmten  Salzburgischen
  Emigration.  Aus  dem  lareinischen
  Manuscript  des  ehemaligen  Hofmeisters
  der  bochfürfilich  Salzburgischen  Edelknaben,
  Joh.  Bapt.  de  Casparis,  übersetzt
und  mit  einem  Vorbericht  begleitet  von
Franz  Kaver  Huber.  Nebst  einigen  Belegen
und  Urkunden.  Salzburg.  288  S.  8.  *)

Der  Verfasser  dieser  Geschichte,  die  bisher  noch  bloß  im
Manuseript  war,  lebte  damals  in  Salzburg,  als  diese  unglückliche
  Emigration  sich  ereignete,  wodurch  das  gute  Land
mehr  als  den  zehnten  Theil  seiner  Einwohner  verlor.  Wahrscheinlich
  war  er  eine  Kreatur  des  damaligen  Hofkanzlers
D.  Ehristian  von  Rall,  dessen  Habsucht  so  vielen  Antheil
an  dieser  traurigen  Geschichte  gehabt  hat.  Wenn  wir  nicht

*)  Aus  den  Gött.  Gel.  Anz.  1790.  St.  6.