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viel  nur  immer  ohne  Nachtheil  der  herrschenden  Religion  und
der  Konstitution  eines  geistlichen  Staats  thunlich  war.  Allein
  wenn  man  seine  Meinung  eiwas  näher  untersucht,  wie
viel  denn  elwa  damals  thunlich  gewesen  seyn  möchte,  so
kommt  doch  wieder  für  jene  Zeiten  das  Resultat  heraus,  daß
Firmian  nicht  wohl  anders  häue  verfahren  können.  Dieß
Urtheil  dünkt  uns  höchst  unrichtig.  Es  ist  zunächsi  gar  nicht
davon  die  Rede,  daß  Firmian  schon  den  gemäßigten,  ausgeklärten
  Religionseifer  bätte  haben  sollen,  der  erst  die  Frucht
langwieriger,  mit  mannichfachem  Schaden  erkaufter  Erfabrung
und  Dhilosophic  ist,  sondern  wäre  er  nur  ein  thätiger  Regent
gewesen,  hätte  er  sich  nur  nicht  zu  sehr  auf  die  eigennützige
Treue  seines  Hofkanzlers  verlassen,  der  noch,  jetzt  empfundene
Schaden  würde  nie  verursacht  worden  seyn!  Gerade  in  dem
Zeitpunkt,  da  Salzburg  einen  seiner  thätigsten  und  aufgeklärkesten
  Regenten  hat,  hätte  auf  diese  Weise  die  Geschichte  recht
dankbar  lehrreich  für  das  Wohlthätige  des  gegenwärtigen  Zeitalters
  gemacht  werden  können.

Unter  den  Beklagen,  deren  einige  nicht  sowohl  zu  dieser
Geschichte,  als  zu  den  Wesiphälischen  Friedensakten  gehören,
hat  uns  besonders  Nro.  20,  Salzburgische  Landtags=Akten
  von  1565,  merkwürdig  geschienen.

22.  Neues  Magazin-  des  neuesten  Kirchenrechts
und  der  Kirchengeschichte  katholischer  Staaten.
  I.  Stück.  208  S.  Fulda  4789.  8.)

Feder  Jahrgang  dieses  Magazins  soll  aus  zwei  Bänden,
jeder  Band  aus  drei  oder  vier  Heften  bestehen,  und  in  jedem

Hefte  sollen  sich  eine  oder  mehrere  Abhandlungen  über  vorzügliche

*)  Aus  den.  Gött.  Gel.  Anz.  4790.  St.  67.