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vorwerfen  durfte,  ist  schwer  zu  begreifen,  wenn  man  das  Gesetzt
  selbst  liest  und  mit  dem  vergleicht,  was  man  den  Deciern
  und  Diocletianen  mit  Recht  vorwirft.  Ueberhaupt  haͤtte
doch  wohl  auch  bei  der  Erzählung  dessen,  was  gegen  den  Paganismus
  nach  und  nach  gesetzlich  verfügt  worden,  die  Stufenfolge
  der  Verordnungen,  zum  Theil  unbeschader  der  Kürze,
weit  besser  ausgezeichnet  werden  können.  Seite  156:  Konstantin
  ließ  sich  von  Eusebius  zu  Nikomedien,
also  auf  Arianische  Weise,  taufen.  Gab  es  denn
schon  557  eine  eigene  Arianische  Weise  zu  kaufen?  Unsers  Wissens
  ist  erst  Eunomius  beschuldigt  worden,  eine  Veränderung
in  der  Taufweise  gemacht  zu  haben,  und  es  ist  sogar  noch
eine  Frage,  ob  schon  er  es  war,  der  diese  Veränderung  machte.
Seite  195:  Theodos  bevollmächtigte  381  in  einem
seiner  Religionsedikte  verschiedene  Bischbfe
namentlich  zu  alleinigen  Glaubensrichtern.  Das
wären  nun  freilich  sehr  frühe  Pabstpatente;  man  muß  sich
wundern,  daß  die  übrigen  Bischdfe  dazu  geschwiegen  haben.
Allein  wenn  man  das  Gesetz  selbst  liest,  sieht  die  Sache  nicht
so  gefährlich  aus.  Da  im  angeführten  Jahre  durch  die  Synode
  von  Konstantinopel  die  Orthodorie  in  Ansehung  der
Lehre  vom  heiligen  Geist  bestimmr  worden  war,  und  nach  der
Sitte  der  Zeit  bloß  denen,  die  sich  zu  der  einmal  entschiedenen
  Orthodorie  bequemten,  bffentliche  Religionsübung  zukam,
so  erging  deßhalb  der  ndthige  Befehl  an  die  Gouverneurs  in
den  Provinzen.  Weil  aber  diese,  wie  leicht  zu  erachten,  in
manchem  einzelnen  Falle  nicht  zu  beurtheilen  im  Stande  waren,
  ob  dieser  und  jener  Priester  in  den  paar  Punkten,  die  zu
Nicäg  und  Konstaminopel  entschieden  worden,  nach  diesen
Entscheidungen  sich  bequeme,  so  wurden  sie  deßbalb,  Nachricht
  und  Belehrung  einzuziehen,  an  gewisse,  diesem  und  jenem
  nahe  wohnende  Bischöfe  gewiesen,  die  in  dem  Reseripte