Vorrede  des  Herausgebers.

Der  vorliegende  Band,  welcher  die  fuͤnfte  und  letzte
Lieferung  der  Spittler'schen  saͤmmtlichen  Werke  eroͤffnet,  bildet
  zugleich  den  zweiten  Band  der  vermischten  Schriften
uͤber  deutsche  Geschichte,  Statistik  und  oͤffentliches  Recht,
und  den  ersten  Band  der  dieselben  Fächer  in  Beziehung  auf
Wuͤrtemberg  begreifenden  Abtheilung  jener  Schriften.

Die  unter  den  Ziffern  I.  IV.  V.  VII.  und  VIII.  befindlichen
  Abhandlungen  bedürfen  keiner  besonderen  Einführung.
Sie  sind  längsi  bekannt,  und  ihre  Bedeutung  und  ihr  Werth
für  die  Geschichte,  namentlich  für  die  Geschichte  des
Staatsrechts  Würtembergs,  ist,  selbst  nach  den  Umwandlungen,
  welche  unser  öffentlicher  Rechtszustand  erfahren,  der
indeß  weit  mehr,  als  gewöhnlich  erkannt  wird,  in  der  Geschichte
  seine  Wurzeln  hat,  von  den  Kennern  unserer  vaterländischen
  Geschichte  und  Einrichtungen  nie  bezweifelt  worden.
Höchstens  etwa  die  Aufnahme  der  Breye''schen  Kritik  des
unter  V.  aufgeführten  ersten  Aufsatzes  mochte  eine  rechtfertigende
  Bemerkung  ndthig  machen.  Der  Herausgeber  glaubte
sie  nicht  übergehen  zu  dürfen,  nicht  sowohl  weil  sie  als  Entwickelung
  der  Gegengründe  zur  Vollständigkeit  des  abgehän-