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3)  Es  ist  nicht  Mikrologie,  wenn  man  wünscht,  daß  bei
Anführung  der  Stellen,  wo  ein  wirtembergischer  Graf  eine
Urkunde  als  Zeuge  unterschrieben  hat,  die  Art,  wie  der  Name
Wirtemberg  geschrieben  worden,  sorgfältig  bemerkt  werden
mochte.  Durch  diese  so  gering  scheinende  Bemerkung  bahnt
man  sich  nicht  allein  den  Weg,  kritische  Vermuthungen  bei
Verbesserung  der  Zeugen=  Unterschriften  mit  mehr  Zuverläßig-=keit
  brauchen  zu  können,  sondern  man  lernt  auch,  daß  es
z.  B.  nicht  einmal  einer  kritischen  Vermuthung  bedürfe,  um
Einen,  der  sich  von  Werdenberg  schreibt,  in  die  Reihe  wirtembergischer
  Grafen  einzuschieben;  daß  wenigstens  diese  Orthographie
  niemals  Grund  genug  sey,  einen  solchen  ausgulassen.
  So  führe  ich  unten  ein  Beispiel  von  Graf  Ludwig  l.
an,  der  sich  in  einer  Urkunde  bei  Schbpflin  als  Graven  von
Werdennbergk  unterzeichnet.  Und  doch  ili's  ganz  gewiß  kein
Grav  von  Werdenberg,  sondern  der  aus  andern  Urkunden  bekanme
  Bruder  Graf  Emichs.  2)  Sowohl  für  diese  Absicht,
als  überhaupt  zur  mehreren  Gewißheit  ist  es  sehr  nützlich,  so
viel  moͤglich  alle  die  verschiedenen  Abdrücke  zu  bemerken,  die
man  oft  von  einer  Urkunde  hat;  besonders  wenn  es  Abdrücke
sind,  die  nicht  von  einander  herstammen,  son:ern  deren  jede
entweder  von  dem  Original  besonders  genommen  ist,  oder  wenigstens
  von  verschiedenen  Kopien  herkommen.  So  hat  schon
Crusius  manche  Urkunde,  die  man  bei  Besold  antrifft,  und
so  kann  man  sich  auch  durch  Vergleichung  der  Urkunden,  die
beide  zugleich  haben,  versichern,  daß  sich  Besold's  Untreue
nicht  bis  zur  Verfälschung  der  Urkunden  erstreckt  habe.

*)  Auch  in  dipl.  Richardi  d.  26.  August  1260  (I.  Gebauer  Leben
  Richards,  Beilage  Nr.  50)  heißt  es:  Ulrico  Comili  de
Wordenberch.