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der  Verfasser  des  Chronicon  S.  Blasii  seine  Arbeit  bereicherte,
von  einem  Grasen  Albert  von  Windberg  und  Bogen  solche
Dinge  erzählte,  und  weil  der  Blasische  Geschichtschreiber  seinen
wirtembergischen  Albrecht  mit  dem  windbergischen  für  einen
Mann  hielt,  so  setzte  er  auch  aus  der  Geschichte  zweier  ganz
verschiedenen  Personen  die  Geschichte  eines  Einzigen  zusammen.
Selbst  dieses,  daß  Windeberg  und  Wirdeberg  so  leicht
für  einander  gelesen  werden,  kann  den  Vlasischen  Geschichtschreiber
  um  so  leichter  zum  Irrthum  verleitet  haben,  den  wirtenbergiscken
  Albrecht,  der  ihm  schon  als  Wohlthäter  seines
Klosters  bekannt  war,  mit  dem  windbergischen  Albrecht,  von
dem  er  etwas  in  einer  Chronik  aufgezeichnet  fand,  für  eine
Person  zu  halten.  Hätte  er  aber  auf  den  Frrthum  kommen  können,
  wenn  er  nicht  schon  vorher  von  einem  wirtenbergischen
Albrecht  gewußr  hätte?

Um  also  in  der  Erzählung  der  Blasischen  Chronik  Wahrheit
  und  Irrthum  zu  trennen,  ließe  sich  vielleicht  die  Regel
festsetzen:  Alles  in  dieser  Erzählung,  was  eigentlich
  die  Geschichte  des  Klosters  Blasii  selbst  betrifft,
  wenn  es  anders  nicht  bloß  zur  religidsen
Phraseologie  jenes  Zeitalters  gehöbrt  (vwie  z.  B.
die  Erzählung  der  Umstände  der  Einkleidung  des  jüngern  Albrecht),
  das  alles  darf,  so  lang  sich  keine  weiteren
eutgegengesetzten  historischen  Data  finden,  als
bistorisch  wahr  angen  ommen  werden;  denn  den
Mönch  als  vorsätzlichen  Lügner  sich  vorzustellen,  dazu  hätte
man  gar  keinen  Grund.

So  scheint  also  die  Eristenz  eines  wirtenbergischen  Grafen
Ulbrecht  durch  dieses  Fragment  erwiesen  zu  werden;  auch
die  Eristenz  eines  Grafen  Komad,  eines  Sohnes  dieses  ältern
Albrecht;  auch  dieses,  daß  Konrad  sein  Schwestersohn  nachgefolgt
  sey;  denn  alle  diese  Umstände  sind  mit  dem  eigentlichen