42

bewiesen,  mit  einer  Kürze,  welche  bloß  bei  eoidenten  Dingen
gilt,  den  Satz  hingeworfen  und  nicht  den  geringsten  Grund
dafür  angegeben  habe.  Gerade  auch  die  feine,  nachdrucksvolle
Art,  wie  Herr  Regierungsrarh  Breyer)  in  seiner  lehrreichen
Kritik  diese  Stelle  meiner  Geschichte  berührte,  zeigte  mir  nur
zu  deutlich,  in  welchem  Lichte  oder  vielmehr  in  welchem  Schatten
  auch  die  ehrwürdigsten  Männer  meines  Vaterlandes  diese
Stelle  betrachteten,  und  ich  würde  mich  gewiß,  gleich  nach
Erhaltung  der  Breperischen  Schrift  durch  die  letzte  Messe,
ohnc  wieder  die  halbjährige  literarische  Fluth  zu  erwarten,
durch  Bekanntmachung  der  versprochenen  Abhandlung  enrschuldigt
  und  vertheidigt  haben,  wenn  ich  so  schnell  von  mir  selbst
bätte  erhalten  können,  offenherzig  zu  gestehen,  warum  die  ver-*)

  S.  Freimüthige  Betrachtungen  üuber  die  Spittlerische  Geschichte
von  Wirtemberg  S.  6.  7.  Der  Herr  Professor  spricht  seinem
Vaterlande  das  Privilegium  de  non  appellando  (illimitatum
  fehlt  hier,  wahrscheinlich  durch  einen  Druckfehler)
  als  eine  unrichtige  historische  Entdeckung  neuerer
Zeiten  gleichsam  ex  tripode  Apollinis  rund  hinweg.  Es  ist  hier
nicht  der  Ort,  uns  in  die  Sache  selbst  weitläufig  einzulassen,
doch  wollen  wir,  abstrahendo  von  dem  Drivil.  Maximil.,  den
Herrn  Professor  nur  an  seine  eigenen  Worte  erinnern,  wenn  er
S.  122  und  126  fagt,  daß  bei  der  Belehnung  König  Ferdinands
die  östreichischen  Privilegien,  besonders  in  Bezichung  auf  die
Reichsgerichte,  auf  Wirtemberg  erstreckt  worden  wären,  als
welche  weder  in  dem  Cadan,  noch  Passauer,  noch  selbst  auch  in
dem  Prager  Vertrag  und  zwar  um  so  weniger  wieder  aufgehoben
  worden,  als  ja  anstatt  der  vorhinigen  östreichischen  Afterlehnschaft
  Oestreich  gleichwohlen  annoch  die  Anwartschaft  vorbehalten
wurde.  Der  Herr  Professor  verspricht  zwar  in  der  Vorrede,
die  weitere  Untersuchung  davon  seinem  zweiten  Theil  anzuhängen;
  wir  wünschten  aber,  daß  sothane  Aufsgabe,  falls  es  ja  ersordert
  würde,  einer  andern  unbesangenen  publicistischen  Feder
überlassen  würde.