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leicht  sähig  seyn  möchte.  Da  mir  aber  nach  Vollendung
meines  ganzen  Buchs  die  Anzahl  der  Bogen  ohnedieß  zu  stark
schien,  und  jenes  Gefühl  vom  moglichen  Einfluß  und  Ausbreitung
  dieser  irrigen  Meinung  gar  nicht  mehr  seine  vorige
  Lebhaftigkeit  hatte,  so  hielt  ich  mich  zwar,  selbst  vielleicht
zur  Beschwerde  meiner  Leser,  noch  immer  verbunden,  die  versprochene
  Abhandlung  zu  liefern,  aber  ich  wollte  sie  an  einen
Ort  hinsetzen,  wo  sie  doch  gewiß  einen  Nutzen  haben  konnte,
daß  sie  den  zweiten  Theil  der  Geschichte  dem  erstern  au  Bogenzahl
  cinigermaßen  gleich  machte.  «

Das  Gestaͤndniß  ist  also  gethan;  aber  selbst  der  Zwang,
den  ich  mir  dabei  anthun  mußte,  ist  hinlänglicher  Beweis,
wie  ganz  ich  es  fuͤhle,  in  was  fuͤr  ein  sonderbares  Verhaͤltniß
  dasselbe  gegen  alle  diejenigen  mich  setzt,  welche  so  laut  und
zum  Theil  bitter  uͤber  jene  Stelle  meiner  Geschichte  geklagt,
und  mit  einem  fast  kränkenden  Erstaunen  die  Beweise  gefordert
  haben.  Mir  schien  es  damals  eine  nicht  unbekannte,  nur
hie  und  da  erst  in  neuern  Schriften  unrichtig  ausgedrückte
Sache  zu  seyn,  daß  Wirtemberg  kein  uneingeschränktes  Privilegium
  de  non  appellando  habe,  und  meine  Freunde  züre
nen,  daß  ich  etwas  dieser  Art  sagen  könne.  Ich  eilte  an  der
bekannten  Sache  schnell  vorbei,  sie  war  mir  besonders  als  bekannte
  Sache  für  meinen  damaligen  hisiorischen  Zweck  nur
eines  Seitenblicks  würdig,  und  meine  Freunde  werfen  mir
diktatorische  Kürze  vor,  erinnern  mich  an  mein  Vaterland
und  freilich  mit  diesem  Namen  an  Alles,  was  die  Empfindung
  eincs  jungen  Mannes  reizen  kann.

Vaterlandes  galt,  haben  fehlen  lassen?  Und  doch,  wenn  er  sich
einmal  wegen  eines  wirtembergischen  Privilegiums  de  non  apbelland,
  auf  die  Urkunde  vom  20.  August  1495  beziehen
wollte,  so  mußke  er  ein  Privilegium  illimitatum  annehmen.