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der  eines  der  groͤßten,  wichtigsten  Privilegien  begeben  habe,
ohne  auch  nur  zu  gedenken,  daß  er  es  thue;  daß  er  sich  mit
der  unbegreiflichsten  Verleugnung  gerade  besonders  gegen  den
Ausländer  in  die  zweideutige  Lage  gesetzt,  als  ob  es  einzig
von  der  freien  Willkür  desselben  abhänge,  auf  weitere  Appellation
  an  das  Kammergericht  Verzicht  zu  thun  oder  nicht.
Läßt  es  sich  wohl  denken,  daß  ein  so  großer  und  weiser  Fuͤrst,
als  Herzog  Chrisioprh  von  Wirtemberg  war,  bei  der  erklärtesten
  Absicht,  die  Aussprüche  seines  Hofgerichts  so  ehrwärdig
  und  vollgültig  zu  machen,  als  nur  möglich,  da  er
aus  Liebe  zu  seinen  Unterthanen  alle  Prozesse  auf's  genaueste
abzukürzen  suchte,  mit  Hintanseizung  des  größten  seiner  Rechte,
ohne  auch  nur  zu  erklären,  daß  er  hier  etwas  aufopfere,  ohne
auch  nur  einen  gedenkbaren  Zweck  bei  dieser  großen  Aufopferung
  zu  haben,  dem  Ausländer  ohne  Unterschied  gestatret
habe,  was  er  seinen  sonst  so  zärtlichst  geliebten  Unterthanen
bloß  auf  einen  gewissen  einzelnen  Fall,  und  wieder  nur  in
Rücksicht  auf  den  Ausländer  einräumte  Doch  der  ganze  Zusammenhang,
  Sprache  und  Auödruck  des  Gesetzes  isi  so,  daß
man  nicht  wohl  sagen  kann,  er  habe  es  dem  Ausländer  gestattet,
  sondern  er  erkannte  das  Recht  des  Ausländers,  er
erklirte,  um  es  geradehin  zu  sagen,  was  in  dieser  Stelle  liegt,
er  erklärte,  daß  er  von  keinem  unbegrenzten  wirtembergischen
Mivilegium  de  non  appellando  wisse.

Oft  schleichen  sich  zwar  selbst  in  die  Gesetze  eines  Staates
  publicistische  Febler  ein,  deren  Ursprung  manchmal  höchst
zufällig  in  der  Person  des  Concipienten  oder  wohl  gar  in  einem
  gewissen  Ungefähr  zu  suchen  ist,  von  welchem  bisweilen
selbst  der,  auf  den  zunächsi  die  Schuld  zuröcksällt,  kaum  Rechenschaft
  zu  geben  wüßte.  Aber  läßt  sich  denn  hier  irgend
etwas  dieser  Art  vermuthen  oder  fürchten?  Welcher  noch  so
eifrige  Vertheidiger  des  unbegrenzten  wirtembergischen  Privi-