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Ansehung  der  Fremden  gesucht  babe.  Uastreitig  war  auch
damals,  wie  Herr  v.  Selchow  bemerkt,  die  Resolution  des
Reichshofraths  hochst  unerwartet  ·
„Weilen  Sr.  Liebden,  der  Herzog,  mit  keinem  genugsamen
  Beweis  zu  theuerst  bey  seinen  Unterthauen  aufkommen
  könne,  so  werde  man  ihm  viel  weniger  diese  Ertension
  gestatten  können.“

Das  wirtembergische  Haus  wurde  billig  dadurch  veranlaßt,
unter  der  nachfolgenden  Regierung  Karls  VIl.  noch  einmal
um  eine  authentische  Erklärung  der  alten  kaiserlichen  Gnadenbriefe
  und  allenfallsige  Ausdehnung  derselben  gegen  Fremde  zu
bitten,  allein  Karl  VII.  starb  vor  Ertheilung  einer  Resolution,
und  nach  dieser  Zeit  soll  die  Sache  liegen  geblieben  seyn.

Solche  historische  Gründe,  als  bisher  der  Reihe  nach  angeführt
  wurden,  hatte  ich  vor  mir,  da  ich  die  oftbemerkte
Stelle  meiner  Geschichte  niederschrieb,  und  es  konnte  mir  nach
solchen  Gründen  in  der  That  nichts  Anderes,  als  eine  aus  dem
Ansehen  gewisser  Männer  entsprungene  publicistische  Observanz-Orthodorie
  scheinen,  an  welcher  die  Regierung  selbst  nicht
den  geringsten  Antheil  nehme,  daß  man  von  den  Grenzen  des
wirtembergischen  Privilegiums  de  non  appellando  gar  nicht
sprechen  solle.  Für  Jeden,  der  in  solchen  Dingen  lieber  zur
Quelle,  als  zum  angesehensten  Schriftsteller  gehr,  war  es,  nach
meiner  Einsicht,  eben  so  bekannte,  als  zuverläßige  Wahrheit,
daß  Wirtemberg  kein  unbegrenztes  Privilegium  de  non  ap-Pellando
  habe,  und  da  ich  alle  nur  möglichen  Gründe  hatte,
zu  vermuthen,  daß  solche  Männer  den  Ton  der  Beurtheilung
meiner  Schrift  vorzüglich  angeben  würden,  so  war  ich  wegen
der  kleinen  Unzufriedenheit  völlig  beruhigt,  welche  vielleicht
durch  einige  Stellen  in  den  Gemüthern  derjenigen  erregt
werden  würde,  von  welchen  Quellenkenntniß  nicht  wohl  erwartet
  werden  kann.