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schon  seit  einem  Jahrhunderte  arbeitete,  gluͤcklich  vollendet
worden.  Der  ewige  Landfrieden  wurde  publicirt,  und  an  eben
demselben  Tage  auch  die  Kammergerichts-Ordnung.  Jener
haͤtte  ohne  diese  nie  sortdauernd  bleiben  können,  und  Deutschlands
  ganzer  innerer  Wohlstand  beruhte  darauf,  daß  dem  Unfug
  der  Befehdungen,  der  in  Schwaben  und  am  Rhein  unstreitig
  am  größten  war,  endlich  anhaltend  gesteuert  werde.
Kaiser  und  Reich  hatten  sich  vereinigt,  einen  neuen  Gerichtsbof
  zu  eröffnen,  der  schon  dadurch  zur  glücklichern  Verwaltung
  der  allgemeinen  Gerechtigkeit  geschickt  war,  weil  er  beständig
  on  einem  Orte  fixirt  seyn  sollte,  weil  auch  mehrere
Männer  eigenrlich  eingig  für  dieses  Geschäft  bestimmt  werdon
sollten,  denn  oft  war  es  bisher  für  Manchen  am  kaiserlichen
Hofe  nur  Nebenverrichtung,  daß  er,  wenn  hie  und  da  ein  wichtiger
  Rechtsstreit  vorkam,  mit  Andern  zusammensitzen  sollte,  zu
untersuchen  und  zu  entscheiden.  Man  erwartete  für  dieses  in
so  manchem  Vetracht  ganz  neue  Gericht  einen  desto  gewissern
allgemeinen  Gehorsam  der  größern  und  kleinern  Stände,  da
Maximilian  dasselbe  nicht  bloß  aus  oberstrichterlicher  Gewalt
ausgesiellt,  sondern,  nach  sorgfältiger  Verabredung  mit  den
Ständen,  gemeinschaftlich  mit  ihnen  besetzt  hatte.  Offenbar
opferte  hier  der  Kaiser  ein  wichtiges  Recht  auf,  denn  das  alte
Kammergericht  war  bisher  einzig  von  ihm  besetzt  worden;  nun
war  dasselbe  aber  nichr  bloß  kaiserliches,  sondern  kaiserliches  und
Reichs-Kammergericht.  Es  war  demnach  kein  Wunder,  wenn
selbst  kein  Kurfürsi  darauf  dachte,  daß  nichts  aus  seinen  Landen
  vor  dieses  neue  Gericht  gebracht  werden  dürfe,  wenn  keiner
  derselben  von  jenem  wichtigen  Vorrechte,  das  ihnen  allen
schon  Karls  IV.  goldene  Bulle  gab,  gegen  dieses  Gericht  Gebrauch
  machen  zu  können  glaubte.  *)

*)  Aus  einer  Vorstellung  der  zu  Frankfurt  versammelten  Kurfürsten
  (M.  Nov.  1505)  an  den  Kaiser:  maassen  Ihro  Majestät