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der  ersten  Instanz,  an  welche  er  sich  wenden  muß,  auch  seine
letzte  inappellable  Sentenz  erhalten  solle.

So  verwickelt  der  einmal  angenommene  Irrthum  in
Schwierigkeiten,  deren  kein  Ende  ist,  so  zwingt  er  jeden  seiner
Vertheidiger,  eine  Anomalie  nach  der  andern  zu  behaupten,
und  indeß  derjenige,  der  getreu  bei  dem  klaren  Buchstaben  der
Urkunde  bleibr,  überall  lichte  Wahrheit  und  deutlichen  historischen
  Zusammenhang  sieht,  kämpft  jener  mit  Einwürfen,
welche  selbst  durch  die  einzig  möglichen  Antworten,  die  man
darauf  geben  kann,  nicht  gehoben,  sondern  nur  auf  eine  andere
  Seite  gewandt  werden.

Der  erste  und  wichtigste  Hauptgrund,  auf  welchen  sich
das  oft  genannte  Privilegium  gründen  soll,  ist  demnach  enthüllt;
  noch  ist  ein  zweiter  übrig,  auf  welchen  Manche  schon.
ehemals  den  Beweis  gründeten,  den  auch  Burkhard  nicht
vollig  verachtet,  wenn  er  schon  so  wenig,  als  Herr  Regierungsratb
  Breper  denselben  als  Hauptgrund  brauchen  wollte.

Kommunikation  der  östreichischen  Privilegien.

Als  Wirtemberg  im  Jahr  4521  vom  schwäbischen  Bunde
erobert  und  an  die  Enkel  Kaiser  Marimilians  als  östreichische
Erben  verkauft  wurde,  so  machte  der  junge  Kaiser  Karl  V.
sowohl  damals,  als  nachher,  alle  nur  möglichen  Anstalten,  um
seinen  ernstlichen  Entschluß  zu  zeigen,  daß  er  behalten  wolle,
was  er  gekauft  habe.  So  erklärte  sich  der  junge  Kaiser  selbst.
durch  ein  eigenes  Schreiben  vom  22.  März  4521  an  die  wirtembergischen
  Regenten  und  Räthe,  und  sein  ganzes  nachheriges
  Betragen  bewies  hinlänglich,  wie  sehr  er  die  neue  Besitzung
  des  öftreichischen  Hauses  zu  schätzen  wußte.  Wirtemberg
  sollte,  um  ganz  öfstreichisch  zu  werden,  alle  östreichischen
Privilegien  genießen,  keine  Reichsanlagen  bezahlen,  von  Kammerxzielern
  frei  seyn,  und  eben  so  sollten  auch  keine  Appella-