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tionen  von  den  wirtembergischen  Gerichten  an  das  Kammergericht
  gehen.  Karl  erließ  deßwegen  den  7.  November  4530
ein  eigenes  Mandat?)  an  das  Kammergericht,  und  unstreitig
verfuhr  er  hiebei  ganz  nach  den  notorischen  Privilegien  des
östreichischen  Hauses;  denn  schon  kraft  der  Urkunde  von  Friedrich
  I.  sollren  die  Privilegien,  welche  der  neue  Herzog  Heinrich
  damals  erhielt,  auch  künftighin  allen  den  Ländern  zu
Tbeil  werden,  welche  etwa  einmal  dem  neuen  Herzogthume
zuwachsen  würden.

Das  ästreichische  Wirtemberg  genoß  unstreitig  östreichische
Privilegien,  aber  sobald  es  auch  aufhörte,  ölireichisch  zu  seyn,
so  hoͤrten  auch  seine  einzig  auf  diese  Verbindung  sich  gründenden
  Privilegien  auf.  Ist  denn  jemals  nachher  ein  Herzog
von  Wirtemberg  auf  jene  auszeichnende  Art  belehnt  worden,
die  zu  den  Vorzügen  von  Oestreich  gehoͤrt?  Haben  nicht
Ulrich  und  Christoph  und  alle  nachfolgenden  Herzoge  Reichsanlagen
  und  Kammerzieler  und  alles  dahin  Gehbrige  gleich  andern
  Ständen  abgetragen?  Haben  sie  sich  wenigstens  auch
nur  so  lange  befreit  geglaubt,  bis  Karl  oder  Ferdinand  die
alte  Kommunikation  der  östreichischen  Privilegien  aufgehoben
häiten?

Und  wenn,  wie  die  Geschichte  wirklich  in  einer  Harmonie
  zeigt,  weder  Ulrich,  noch  Christoph,  noch  irgend  einer
der  nachfolgenden  Herzoge  auf  den  fortdauernden  Genuß  solcher
  Rechte  Anspruch  machten,  deren  Entstehungsgrund  sich
böllig  gehoben  hatte,  warum  soll  allein  östreichische  Eremtion

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½P)  S.  Beilage  n.  3  (abgedruckt  in  Burkard  wirtemberg.  Kleeblatt,
  S.  170).  Außer  dieser  Urkunde  gehört  auch  noch  eine
andere  hieher  vom  8.  Sept.  1530,  die  sich  bei  Lünig  P.  spec.
Cont.  1.  Forts.  I.  Abschn.  IV.  p.  66  findet,  wo  in  einer  allgemeinen
  Bestärigung  aller  östreichischen  Privilegien  Wirtemberg  namentlich
  ausführlich  aller  dieser  Privilegien  theilhaftig  erklärt  wird.