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wichtiges  kaiserliches  Privilegium  anzusehen.  Doch  wenn  man
sie  auch  dafür  ansieht,  und  das  Aufsallende  jenes  erstern  Satzes,
  daß  Wirtemberg  gar  kein  Privilegium  de  non  appellando
  habe,  merklich  dadurch  vermindert,  so  bleibt  es  noch
immer  höchst  sonderbar,  daß  Wirtemberg  wenigstens  im  Verhältniß
  gegen  die  Ausländer  in  einer  viel  nachtheiligern  Lage
ist,  als  manches  geringere  deutsche  Haus,  im  Verhältniß  gegen
diese  gar  kein  Privilegium  de  non  appellando,  kein  unbegrenztes
  und  kein  begrenztes,  aufweisen  könne.  Folgende  Geschichte
  mag  etwa  zum  Theillaufklären,  woher  es  komme.
Wirtemberg  war  auch  noch  nach  der  Restitution  Herzog
  Ulrichs  bis  zum  Regierungsamritt  Herzog  Christophs,
bis  zu  Endigung  des  hartnäckigen  Ferdinandeischen  Prozesses
ein  Meer  voll  Sturm  und  ewiger  Vewegung.  Für  kein  Bedürfniß
  des  Staats  und  der  Kirche,  welche  sich  doch  überdieß
nach  den  großen  allgemeinen  Veränderungen  des  damaligen
Zeitalters  so  wunderbar  vervielfältigten,  konnte  mit  der  Zuverläßigkeit
  gesorgt  werden,  welche  allein  jeder  neuen  Einrichtung
  die  nöthige  Dauer  und  mit  dieser  die  wahre  Vrauchbarkeit
  geben  kann.  Vorzüglich  bei  der  Einrichtung  der  neuen
Kirche  hatte  Herzog  Ulrich  unaufhörlich  gegen  kammergerichtliche
  Mandate  zu  kämpfen,  denn  das  Kammergericht  war
gleichsam  Erbfeind  der  protestantischen  Fürsten;  man  suchte
jede  Gelegenheit  abzuschneiden,  mit  demselben  in  Verbindung
zu  kommen.  Die  Zeiten  des  Smalkaldischen  Krieges
und  die  traurigen  Interims-Geschichten  gaben  aber  immer
wiederholte  Veranlassung  zu  immer  neuen  Prozessen  desselben,
und  Herzog  Christoph.  fand  bei  seinem  Regierungsantritte,
daß  sowohl  er,  als  seine  Unterthanen  von  keiner  Seite  her  unaufhörlicher
  geneckt  wurden,  als  durch  das  Kammergericht.
Da  unter  den  Unterthanen  selbst  noch  aus  den  Interimszeiten
her  eine  große  Mischung  von  Katholiken  und  Protestamten