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aus  Jahlen  erräth,  bald  aus  Zaͤhlungen  weiß,  Flaͤcheninhalt
des  Landes,  Kammereinkünfte  des  Fürsten  und  Kriegsmacht
des  Fürsten,  Ertrag  der  landständischen  Sreuern  und  Hebungsart
  dieser  Steuern  so  genau,  als  etwa  möglich  war,  wußte.
Die  Geschichte  und  statistische  Beschreibung  eines  deutschen
Landes  hat  solche  Grundzahlen  unentbehrlich  nöthig,  aber  eben
diese  Grundzahlen  sind  nur  ein  paar  der  Fundamental-Quantitären,
  aus  deren  mannichfaltiger  Kombination  ganze  Geschichte
  und  siatisiische  Beschreibung  eines  Landes  entstehen  muß,
gerade  nur  die  Quamitäten  der  ganzen  historisch-Katistischen
Berechnung,  zu  welchen  man  ohne  großes  Nachdenken  durch
Zufall  oder  gefällige  Freunde  kommt,  und  die  oft  mehr  Resultat-Phänomene
  mannichfaltiger  tiefliegenden  Ursachen,  als  erste
genetische  Begriffe  des  glücklicheren  oder  unglücklicheren  Zustandes
  eines  Landes  sind.

Eine  solche  meiner  Wißbegier  entsprechende  Analyse  der
Grundzüge  der  Verfassung  eines  deutschen  Landes  ist  mir  aber
bei  Wirtemberg  nicht  nur  deßwegen  leichter  geworden,  weil
ich  hier  vaterländischen  Grund  und  Boden  bearbeitete,  weil
ich  den  rohesten  Geschichtslioff  voraus  bearbeiret  hatte,  die
wichtigsten  Berührungspunkte  der  Hauptkräfte  dieser  Maschine
genau  kannte,  Erfahrungen  neuerer  Zeiten  mit  älteren  Geschichten
  vergleichen,  und  so  oft  auch  in  halbdunkle  Nachrichten
  hinein  zuverlähigst  rathen  konnte,  wo  man  in  jeder  Geschichte
  eines  deutschen  Staates  ohne  genaue  Kunde  seiner
neuesten  Geschichte  kaum  vermuthen  kann,  sondern  es  war
auch  bei  der  Analyse  dieser  Verfassung  ein  die  Forschung  unendlich
  erleichternder  Vortheil,  daß  unter  den  wirtembergischen
Landständen  kein  Adel  sich  befindet.

Man  hat  in  jeder  andern  hisio  ischen  Berechnung  dieser
Art  gewöhnlich  vier  veränderliche  Q##antitäten:  fürstliche
Macht,  vitterschaftliche  Rechte,  Prälaten-