92

Vorzüge  und  Freiheiten  des  dritten  Standes;
in  dem  wirtembergischen  Staatsrechte  sind  es  nur  drei,  denn
Wirtemberg  hat  keinen  Adel,  dessen  Güter  und  Höfe,  zum
Lande  gehoͤrig,  mit  gewissen  Freiheiten  begabt  waͤren.  Man
findet  oft  bei  historischen  Berechnungen  dieser  Art  die  ritterschaftlichen
  Rechte  am  schwersten  zu  berechnen,  gerade  dieser
Rechnung  ist  man  frei.  Oft  hat  man  Muͤhe,  den  stillen  allmählichen
  Zuwachs  oder  allmähliche  Abnahme  der
übrigen  drei  Größen  zu  bemerken;  hier  war  nie  stiller  allmählicher
  Zuwachs,  selten  stille  allmähliche  Abnahme,
Alles  ging  sturm=  und  stromweise,  und  gerade  eben  dieselbe
Partie,  die  manchmal  ihre  Rechte  sanft  und  selig  hätte  verschlafen
  können,  ist  höchst  gläcklich  für  ihre  eigenen  Rechte
und  Eristenz  manchmal  in  Lagen  gekommen,  die  jeden  ruhevollen
  Genuß  unmöglich  machten.  6

Liegt  irgendwo  auf  dieser  Perfassung  etwa  noch  ein  undurchdringliches
  Dunkel,  was  ich  nich:  aufklären  mag,  was
ich  nicht  aufklären  kann,  so  ruhet  dasselbe  auf  manchen  inneren
  Verhältnissen  der  Stände  unter  einander,  und  sind  in
der  That  auch  dunkle  politische  oder  staatsrechtliche  Regionen
unangenehm  aufzuklären,  so  sind  es  nur  die,  deren  treueste
Beschreibung  gar  zu  leicht  mit  einem  Verdacht  erregenden
Lächeln  abgewiesen  wird,  womit  ein  Freimaurer  lächelt,  dem
man  die  treueste  Schilderung  seiner  Logen-Sitten  und  das
vollständigste  Verzeichniß  seiner  Symbole  vorlegt.  Glücklicher
  Weise  mag  aber  auch  dieser  Theil  politisch-rechtlicher  Forschung,
  der  doch  mehr  temporäre  politische,  als  rechtlich  firirte
Verhältnisse  zu  entwickeln  hat,  von  dem  übrigen  Ganzen  abgesondert,
  die  ersten  Grundzüge  des  landständischen  Verhältnisses
  gegen  den  Fürsten  mögen  entwickelt  werden,  ohne  daß
man  aus  den  Grenzen  eines  bloß  historischen  Forschers  schreitet
  und  in  die  gefährlichere  Sphäre  eines  Politikers  übergeht.