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Schutz-Ardument  für  den  Adel,  der  sich  endlich  zum  uneimeß,
lichen  Schaden  des  Landes  vom  Lande  völlig  soswand.  Der
Angehdrige  einer  solchen  Konsöderation  durfte  sich  so  wenig
von  der  Konföderation  lossagen,  so  wenig  der  Unterthan  seinem
  Herrn  willkürlich  aufkünden  durfte,  obschon  jener  gewiß
kein  Unterthan  war.  Der  zugewandte  Prälat  und  Ritter
nahm  Recht  vor  dem  Obmanne  der  Kouföderation,  und  vor
den  Räthen  desselben,  die  gewöhnlich  seinesgleichen,
Ritter  und  Prälaten;  waren,  und  doch  war  er  kein  Unterthan.
  Oft  steuerte  er  zu  den  Bedürfnissen  des  Obmannes
und  doch  war  er  nicht  steuerbar.  Sprache  und  Ausdrücke;
womit  unsere  nun  einmal  so  scharf  abgeinessenen  politischen
Verhältnisse  bezeichnet  werden,  sind  viel  zu  bestimmt  für
jenes  unbestimmt-sorglosere  Jeitalter,  und  es  ist  verfänglich,

das  war  aber  fürwahr  nicht  nöthig,  die  östreichische  Regierung
in  Stuttgart  öffnete  ihm  das  ganze  Archiv,  und  daß  freilich
die  Urkunden  nicht  mehr  in  das  Archiv  zurückgekommen  si  sind,
ist  nicht  Besolds  Schuld.  Er  starb,  ehe  Herzog  Eberhard  Ul.
wieder  völlig  restituirt  wurde,  und  die  wirtembergische  Regierung
  hat  bis  jetzt  die  Urkunden  da  nie  zurückgefordert,  wo  sie
Belold  hinterlegt  hat.  Ein  desto  merkwürdigerer  umstand,  da
unter  diesen  hinterlegten  Urkunden  auch  mehrere  noch  ungedruckte
  sepn  sollen,  die  vielleicht  Besold,  der  freilich  durch  Verschweigung
  wichtiger  historischen  Umstände  genug  Advokaten-Untreue
  beging,  aus  guten.  Gründen  nicht  drucken  ließ.

Der  wirtembergische  Regierungsrath  Wilhelm  Bidembach,
  der  1641  und  1645  in  zwel  eigenen  Schriften  (s.  Mosers
  wirtemb.  Bibl.  S.  153)  die  Besoldische  Hypothese  widerlegte,
  ließ  sich  in  Widerlegung  der  Besoldischen  Beweise
gar  nicht  ein,  sondern  führte  den  Beweis  seiner  Meinung.
So  ist  wohl  noch  mancher  Leser,  der  jetzt  beide  Schriften  vergleicht,
  nicht  ganz  im  Stande,  zu  entscheiden,  wer  Recht  oder
Unrecht  habe;  doch  Dank  sey  es  dem  westphälischen  Frieden,
daß  die  ganze  untersuchung  bloß  antigugrisch  geworden  ist.
Epittler's  saͤmmtliche  Werre.  XII.  Br.  7