98

mit  gleicher.  Befriehigung  des  Juristen  und  des  Historikers
einsplbig  auf  die  Frage  antworten  zu  sollen:  waren  Adel  und
Prälaten  der  Landeshoheit  der  Grafen  Eberhard  unterworfen?
  Das  klarscheinendsie  Verhältniß  des  Angehörigen  zum
großen  Obmanne  der  Konföderation,  das  doch  immer  fast
mehr  noch  auf  Sitten  und  Herkommen,  als  auf  geschriebenen
Recessen  beruhte,  verwandelte  sich  schneller  oder  langsamer
mit  Sitten  und  Herkommen,  günstige  Augenblicke,  die  der
große  Obmann  nutzte,  ein  wahrgenommener  Moment,  den
dieser  und  jener  Angehdrige  nicht  ungenutzt  verfliegen  ließ,
lenkten  so  geschickt  und  ungeschickt  in  neue  Bahnen  ein,  daß
man  in  mancher  deurschen  Staatengeschichte  eine  rechtlich-Historische
  Frage,  dreißig  Jahre  später  eingeschoben,  frank  und
frei  beantworten  kann,  der  man  dreißig  Jahre  früher  argwöhnisch
  auswich,  wenn  oft  auch  selbst  in  diesen  dreißig
Fahren  keine  gewaltthätige  Umformung  vorging;  es  ändert
sich  gar  zu  viel  auf  dem  Wege  aus  dem  Helldunkeln  in's  Klare.

Doch  so  scheinbar  klar  auch  die  Spmmetrie  dieser  Haupttheile
  des  großen  politischen  Compositums  waren,  so  befand
sich  doch,  sobald  man  die  Theile  der  Theile  zerlegte,  sobald
man  untersuchen  wollte,  wie  die  Theile  eines  Haupttheils
den  andern  Haupttheil  anzogen  oder  abstießen,  eine  problematische
  Dunkelheit,  von  deren  Auflösung  das  Schicksal  des
ganzen  Compositums  abhing.  Der  Fürsi  hatte  seine  Unterthanen
  auf  seinen  Götern,  der  Ritter  seine  Bauern,  der
Prälat  seine  Hintersassen,  und  nach  uralter  Sitte  war  jedem
dieser  Konföderation.  sein  Unterthan  oder  Bauer  so  sein
Mann,  daß  Ritter  und  Prälaten  kein  Recht  entgegenzusprechen
  hatten,  so  oft  auch  der  Fürst  die  Unterthanen  auf  seinen
  Kammergütern  tariren  wollte,  und  ob  der  Ritter  zweifache
  Dienste  seines  Bauern  zu  sodern  anfing,  der  Prälat  die
Kornzinse  doppelt  eintrieb,  daß  doch  auch  dem  Fürsten  kein