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Der  Weg  zur  Nationalfreiheit  ging  sonst  fast  in  allen
Laͤudern  vom  Selbsttaxationsrechte  aus;  dieses  einmal  errungene
Recht  war  das  erste  Angeld  jeder  künftigen  großen  Privilegien,
  und  das  Beispiel  des  freigewordenen  England  ist  nicht
das  einzige  Beispiel  seiner  Ark,  daß  sich  den  Geldverwilligungen
  der  Stände  erst  demüthige  Bitten,  dann  entschlossene  Forderungen
  und  endlich  unerläßliche  Bedingungen,  unter  welchen
die  Verwilligung  geschah,  immer  häufiger  anschlossen.  Hier
aber,  da  sich  der  schönste,  breiteste  Zugang  zum  wichtigsten
Nationalrechte  fast  ungesucht  zu  öffnen  schien,  hier  verlor  sich
schnell  wieder  der  schon  halb  gebffnete  Weg,  und  erst  nach
dreißig  Jahren  dffneten  sich  andere  Bahnen,  die  nicht  so  gerade
  zum  Ziele  führten,  aber  desto  gewisser  hinführen  mußten.
Häufige  Veranlassungen  entstunden,  daß  sich  gesammte  Kammexunterthanen
  des  Fürsten  als  ein  Korps  ansehen,  mit  der
vereinten  Kraft  eines  Korps  handeln,  Repräsentanten  ihres
Korps  wählen,  und  über  wichtigen  Verpflichtungen,  welche
diese  Repräsentanten  übernommen  hatten,  mit  einstimmiger
Aufmerksamkeit  wachen  mußten.

Noch  war's  zwar  kein  Fall  dieser  Art,  da  gleich  fünfzehn
Jahre  nach  jener  zweiten  Theilung,  bei  einem  entstandenen
Vormundschaftestreite  nebst  Adel  und  Prälaten  o)  auch  Repräsentanten
  der  Kammerumerthanen  auf  einen  gemeinschaftlichen
  Tag  zu  Vergleichung  der  streitenden  Partien  nach  Leonberg
  gerufen  wurden.  ?)  Man  rief  Vögte  der  angesehensten

»)  Gewöhnlich  heißt  es  zwar,  nur  bie  Näthe  der  Grafenhäte#ten
  sich  versammelt  oder  seven  gerufen  worden,  diese  Räthe
waren  aber  gewöhnlich  von  den  zugewandten  Nittern  des  Fürstenthums
  und  zugewandten  Prälaten  des  Landes,  so  weit  also
gleichsam  Repräsentanten  der  Prälaten  und  des  Adels.

**)  Sattler  Gesch.  der  Gr,  Thl.  1I.  S.  210  hat  bei  Erzählung
dieses  Vorfalls,  den  er  für  die  erste  Spur  der  wirtemb.  Land-