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Kammeraͤmter,  man  rlef  Deputirte  der  angesehensten  Stadt-Magistrate.
  Wen  diese  und  jene  als  Vormund  erkannten,
der  war  Herr  des  Landes,  und  eine  gewisse  Theilnehmung
am  vormundschaftlichen  Regimente,  die  man  etwa  diesen  und
jenen  gestatten  mochte,  war  die  zuverläßigste  sortdauernde  Versicherung
  ihrcs  sonst  immer  halb  ungewissen  Gehorsams.  Diese
Theilnehmung  war  so  gering,  als  sie  nur  seyn  konmte,  man
gab  gerade  nur  so  viel,  als  nörthig  war,  um  willig  zu  machen.
  Nur  in  außerordentlichen  Fällen  sollten  einige  derselben
  zur  Berathschlagung  gerufen  werden;  das  gewöhnliche
Regiment  föhrte  eine  gemeinschaftliche  Devutation  der  Räthe
des  Vormundes  und  der  Räthe  des  Mündlings,  ein  Ausschuß,
den  man  leicht  als  Repräsentanten  der  Ritterschaft  und  der
rälaten  des  Landes  ausehen  mochte.  Man  rief  im  dringendsten
  Falle  nur  sieben  derselben,  wenn  die  Anzahl  der  übrigen
Räthe  gewiß  schon  stärker  war,  als  sieben;  man  rief,  welche
man  wollte,  denn  an  ordentliche  Repräsentanten-Wahl  war
noch  nicht  zu  denken.

schaft  und  des  ersten  Landtages  hält,  einige  wichtige  Fehler.
Er  vergißt  erstlich  zu  bemerken,  daß  die  sieben  Gerichtsoder
  Amtleute  bloß  in  den  Fällen  zur  Theilnehmung  am
vormundschaftlichen  Regimente  gerufen  wurden,  wenn  die  zur
gewöhnlichen  Erpedition  niedergesetzten  Räthe  nicht  einig  werden
  konnten.  Zweitens  sagt  er  geradehin,  diese  sieben  Gerichts=
  oder  Amtleute  sepen  Städte-Deputirte  gewesen;  eine
Glosse,  die  Sattler  einschob;  in  der  Quelle,  woraus  er  schöpfte,
fand  er  diese  Worte  nicht,  wie  ich  zuverläßig  weiß.  Drittens
sieht  man  aus  seiner  Erzählung  nicht,  was  doch  aus  Vergleichung
  anderer  Nachrichten  klar  ist,  daß  diese  Deputirten  der
Kammerunterthanen  bloß  aus  dem  Landesantheile  des  unmündigen
  Eberhard  waren,  und  daß  der  Vormund  von  ihnen  rufen
konnte,  wen  er  wollte.  Doch  bestimmte  sich  dieses  Letztere
bald  aus  der  Natur  der  Sache.