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So  schied  sich  noch  damals  der  Zugewandte  vom  Unterthanen,
  so  blieb  selbst  im  fseierlichsten  neuen  Grundvertrage
des  Staates  jene  Urform  von  Konfderations-Verfassung  unverletzt
  gesichert,  so  dauerte  es  noch  langehin,  bis  endlich  die
Unterthanensitte  alle  Stände  im  Staate  umschlang,  so  ward
vom  zugewandten  Prälaten  und  vom  Ritter,  der  sonst  unzertrennbar
  dem  wirtembergischen  Panier  nachzog,  der  zu  Schimpf
und  zu  Erust  den  Grafen  von  Wirtemberg  bereit  war,  nie,
selbst  im  traulichsten  Zeitpunkte  gefordert,  was  doch  erste  Verpflichtung
  aller  Unterthanen,  der  vornehmsten  wie  der  geringsten,
  zu  seyn  schien.  Die  Unterthanen  mußten  Erbhuldigung
leisten,  das  war  ihre  feierlichste  Garantie  des  neuen  Grundgesetzes
  der  gräflichen  Familie.  Sie  schwuren,  dem  ältesten
wirtembergischen  Herrn  des  Stammes  der  Eberharde  je  und
ewig  treu  und  gewärtig  zu  seyn;  so  konnte  kein  Prälat  schwsren,
  der  sein  Recht  verstand,  so  kein  Ritter,  der  von  alten
Jeiten  und  Herkommen  wußte.  Wenn  sich  auch  dieser  und
jener  von  Wirtemberg  nie  entfremden  wollte,  nie  entfremden
durfte,  so  war  doch  nicht  dieser,  nicht  jener  verpflichtet,  je
und  ewig  gerade  dem  dltesten  Herrn  des  wirtembergischen
Hauses  mit  Prälatenhuld  und  Rittertreue  zugethan  zu  seyn,
und  gerade  wenn  nun  im  traulichsten  Zeitpunkte  das  schdne
lose  Band,  das,  so  los  es  auch  war,  fest  genug  zusammenhielt,
  unerwartet  fester  angezogen,  die  Verpflichtung  geschärft.
das  schöne  Zutrauen,  das  seit  Jahrhunderten  wechselsweise
anzog  und  wechselsweise  hielt,  zum  klaren,  herben  Rechte  gemacht
  werden  sollte;  wie  da  mancher  Prälar  unter  den  alten
Briefen  seines  Klosiers  erst  nachgesuch#,  und  vielleicht  einen
Brief  gefunden  haben  würde,  daß  er  selbst  den  Schirmsherrn
seines  Klosters  nach  Willkür  wählen  koͤnne!“)

*)  Beispiele  solcher  Privilegien  befinden  sich  in  Befold.