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Masse  bewegbarer  ward,  Deputirte  der  wichtigeren  großen
Scädte,  die  doch  muthmaßlich  die  ausgeklärtesten,  und  freimüthigsten
  waren,  allmählich  diriglrende  Hauptpersonen  wurden.
Schon  war's  mehr  als  Hoffnung  einer  bald  vollendeteren
Eristenz,  da  Graf  Eberhard  der  ältere  mit  väterlicher  Zärtlichkeit
  zu  sorgen  anfing,  wie  es  wohl  nach  seinem  doch  erblosen
  Tode  im  Lande  werden  mochte,  wie  sein  unruhiger
Vetter,  Graf  Eberhard  der  jüngere,  wirthschaften  werde,  was
vollends  noch,  wenn  auch  dieser  unbeerbt  sterben  sollte,  was
von  dem  Bruder  desselben,  dem  halb  verwirtten  Graf  Heinrich;
zu  fürchten  sey.

Man  wird  es  in  unserm  so  souverainen,  Despotismus  so
naͤhrenden  und  Despotismus  so  suchenden,  Zeitalter  kaum  glauben
  wollen,  was  ungezwungen  und  freiwillig  der  regierende
Graf  Eberhard  der  aͤltere  that;  man  wird  den  weisesten  Regenten
  unweise  finden,  und  der  hohen  politischen  Klugheit  des
achtzehnten  Jahrhunderts  sich  freuen;  man  wird  den  Nachfolger
  bedauern,  dem  ein  so  grämlicher  Vorfahr  am  Regiment
das  schdnsie  Kleinod  aus  seinem  hinterlassenen  Fürstenhute
entwandt  habe;  man  wird  des  Historikers  spotten,  der  dieses
Verdienst  Eberhards  höher  setzt,  als  selbst  den  erworbenen
Herzogshut  —  Graf  Eberhard  der  ältere  hat  Landstände
  errichtet.

Ist's  nicht  se  in  Werk,  daß  Landstände  in  Wirtemberg
entstanden,  da  er  allein  es  war,  der  zu  Frankfurt,  als
König  Marimiliän  einen  schiedsrichterlichen  Spruch?)
zwischen  ihm  und  seineni  ewig  unruhigen,  ewig  verschwendetischen
  Vetter,  Graf  Eberhard  dem  jüngern,  that,  der  zu
Frankfurt  darauf  drang,  daß  einst  nach  seinem  wohl  eblosen

G.  diesen  sogenannten  Frankfurter  Vertrag  von  1439,  Sattler
Gesch=  der  Gr.,  Thl.  IV.,  Beil.  n.  5.
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